Was bekommt man an Geld bei Totalschaden am Kfz ausbezahlt?
Wenn es zum Totalschaden am Kfz kam-wie verhält es sich dann mit der Auszahlung die man erhält-bekommt man den Restwert oder die Wiederbeschaffung-mit oder ohne MwSt? Kann man das so pauschal beantworten oder ist das je nach Versicherung verschieden?
2 Antworten
ein Gutachter sollte so den Betrag feststellen. Der ermittelt die Reparaturkosten, dann den Marktwert des Wagens in dem Sinne, was dieser bei Kauf kosten würde. Hierzu berücksichtigt er auch die lokalen Gegebenheiten.
Konkreter Fall aus meinem Bekanntenkreis: 2 Personen hatten einen Audi A4, BJ 1 Jahr Unterschied, Ausstattung ähnlich, der eine quattro, der andere nicht. Beide Pkw hatten einen Schaden mit wenigen Monaten Unterschied. Beide Pkw warten über 10 Jahre alt.
Das Gutachten kam von der gleichen lokalen Gutachterstelle. Und in beiden Gutachten stand der Restwert. Der Quattro war angeblich noch über 7.000 Euro wert, der ohne 4-Rad knapp über 3.000 Euro (im Sinne des Wiederbeschaffungswertes). Beide Schadenssummen langen über den jeweiligen Restwerten. D.h. beide Pkw waren sogesehen Totalschäden und ausbezahlt wurde je der Wiederbeschaffungswert. Der Besitzer des nicht Quattro war erstaunt, dass der Unterschied so gross sein kann. Laut Gutachter ist es aber so.
Das kann man ganz einfach abkürzen: Es ist gängige Praxis, dass man bei Unfällen dieser Art den Zustand und Wert des Fahrzeugs durch einen Kfz-Sachverständigen ermitteln läßt und was der als Wert ansieht, wird dann bezahlt. Was verstehst Du im übrigen als "Wiederbeschaffungswert"? Mehr als den Wert der zerstörten Sache gibt es nicht.
Der Wiederbeschaffungswert ist meist nicht der Zeitwert. Dann müsste man schon einen PKW mit gleicher Farbe und Ausstattung finden was meist nicht möglich ist.