Muss man ein Stipendium bei nicht-erreichen des Ziels zurückzahlen?
Wenn ich zum Beispiel ein Promotionsstipendium bekomme und mich entscheide, die Promotion abzubrechen, muss ich dann in der Regel das Stipendium wieder zurückzahlen? Ich bin mir nicht sicher ob man das so pauschal beantworten kann, oder ist das unterschiedlich je nach dem wo man sein Stipendium bekommt?
1 Antwort
Stipendien auf einen Blick Als Schüler und Student kann man zur Ausbildungsfinanzierung als Alternative zum BaföG auch ein Stipendium beantragen. Stipendien werden von verschiedenen Stiftungen aus dem politischen und kirchlichen Bereich, von wirtschaftsnahen Organisationen oder Gewerkschaften usw. angeboten. Diese „Begabtenförderungswerke“ fördern aber schon lange nicht mehr nur die besonders Begabten in ihrer Ausbildung, sondern auch junge Menschen die sich engagieren, sei es im sozialen oder politischen Bereich, für Kultur oder Gesellschaft. Ein Stipendium muss im Gegensatz zum BAföG nicht zurückgezahlt werden. Es gibt hier Unterschiede wer gefördert wird (Schüler, Studenten, Deutsche, Ausländer). Weitere Infos dazu gibt es auf den jeweiligen Internetseiten. Das Spektrum der Stiftungen/Organisationen ist groß und sie fördern bevorzugt Schüler und Studenten aus ihrem Interessensbereich, bei einer politischen Stiftung z.B. also sollte man der Philosophie der „Mutter-Partei“ nicht abgeneigt sein. Wer sich für ein Stipendium interessiert, sollte sich also im Vorfeld genau informieren, welcher „Sponsor“ für einen in Frage kommt. Auf den Webseiten der jeweiligen Organisationen kannst du dich informieren, wer auf was wert legt, bzw. welche Organisation zu dir passt. Damit die Stiftung/Organisation sieht, dass sich ihre Investition in deine Ausbildung lohnt, musst du damit rechnen, dass du Leistungsnachweise erbringen oder deine Ausbildungsfortschritte dokumentieren musst. Die Altersgrenze ist bei den verschiedenen Stiftungen/Organisationen unterschiedlich geregelt. http://www.aha-ravensburg.de/barr-temp/index.asp?thema=79