Warum ist ein Mitgliedsbeitrag im gemeinnützigen Verein kein Rechtsgeschäft?
Hallo,
kann mir jemand erklären, warum ein Mitgliedsbeitrag in gemeinnützigen Verein kein Geschäft darstellt? Es Wird doch bezahlt (Beitrag) und dafür gibt es eine Gegenleistung (Nutzung der Einrichtung), somit ist das doch ein Rechtsgeschäft auf das Umsatzsteuer verlangt werden muss!? Sprich es müsste eine Rechnung seitens des Vereins für die Nutzung erstellt werden. warum gilt das aber nicht? Wo steht dies? Gruß
1 Antwort
Der Unterschied sollte Dir klar werden, wenn Du Dich fragst, ob ein Nichtmitglied durch zahlung einer Summe, entsprechend dem Mitgliedsbeitrag, die Einrichtungen des Vereins nutzen darf.
Du stellst einen falschen Kausalzusammenhang her.
Man ist Mitglied im Verein. Als solches zahlt man den Mitgliedsbeitrag.
Die Eigenschaft Vereinsmitglied zu sein, eröffnet die Möglichkeiten die Einrichtungen des Vereins zu nutzen.
Der satzungsmäßige Beitrag löst keinen Leistungstausch aus.
achso. d.h. Ich kriege für den Beitrag nicht eine Leistung (nutzungsüberlassung) sondern eine Zugehörigkeit und mit der kann man die Vereinsanlage dann benutzen. Stimmt da so?
Desweiterem noch eine Frage. Darf der Verein sagen, als Mitgliedsbeitrag fallen 100 Euro/Jahr an oder 50 Euro/Jahr und eine vermittelte Sponsorleistung von 50 €/Euro. Oder könnte das einem Geschäft mit der notwendigen Umsatzsteuer entsprechen.?