Wann verjährt eine Wohngeldrückzahlung?
Hallo,
gerade habe ich von der Wohngeldbehörde folgendes Schreiben erhalten:
Wir haben Sie mit Bescheid vom 02.11.2015 gebeten, das zuviel erhaltene Wohngeld an die Landesoberkasse B-W zurück zu zahlen. Ein Betrag von €55,-- steht noch offen.
Wir fordern Sie auf, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu überweisen.
Sollte der Betrag innerhalb dieser Frist nicht eingehen, müssen wir ihn auf Ihre Kosten beitreiben.
Hinweis:
Der tatsächlich zurück zu zahlende Betrag hat sich durch weitere Bescheide auf € 433,-- erhöht.
Fakt ist, dass ich 2015 ein Schreiben erhalten habe, in dem mir mitgeteilt wurde, dass auf Grund einer Falschberechnung mir zu viel Wohngeld bezahlt wurde und ich es zurück zahlen sollte. Darauf habe ich überhaupt nicht reagiert, da ich zu diesem Zeitpunkt auch schon gar kein Wohngeld mehr bekam.
Und jetzt dieser Brief. Nahezu 5 Jahre habe ich sonst kein Schreiben erhalten. Sollte das nun nicht schon verjährt sein?
Was passiert, wenn ich die geforderten € 55,-- bezahle? Muss ich dann die restlichen € 433,-- auch noch bezahlen?
Kann mir da bitte jemand helfen?
1 Antwort
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/50.html
Hier dürfte die 4-jährige Verjährungsfrist gelten.
Ich würde der Aufforderung widersprechen und auf Verjährung verweisen.
Wenn die weitere Rückforderung aus 2016 ist, dürfte diese dann noch nicht verjährt sein.
Hallo wilees,
danke für die Antwort. Das war alles für 2012 oder 2013, das weiß ich nicht mal mehr genau. Auf jeden Fall gab es wohl einen Sachbearbeiterwechsel und da wurde die Falschberechnung festgestellt. Dann kam 2015 der Brief mit der Mitteilung, ich solle ca. € 500,-- zurück zahlen. Das Schreiben habe ich ignoriert und nie geantwortet. Und jetzt dieses Schreiben. Mehr habe ich nie bekommen.