Lieber Fragesteller, tatsächlich ist in Deinem Fall eine Kopplung verhalten.
Du brauchst Dir aber keine Gedanken machen.Tatsächlich gilt nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht.Mit 6Monaten Kündigungsfrist.Ist Dein Vertrag nach 10 Jahren zugeteilt? Sollte dem so sein löst Du mit dem zuteilungsreifen Bausparvertrag ab.Und bist dann im Bauspardarlehen. Ein Bauspardarlehen kann jederzeit, durch ein jetzt am Markt, verfügbares Darlehen mit den jetzigen Konditionen abgelöst werden.
Ein Riestervertrag kann nur für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden.
Oder wird bei Rentenbeginn ausbezahlt.Deshalb würde ich Dir empfehlen das Riesterguthaben zu verwenden. Und den restlichen Darlehensteil neu aufzunehmen.