Antwort
nein, leider wird das Problem dadurch nicht gelöst, auch bei einer Aufteilung nach §§268 ff AO musst mit einer Nachzahlung gerechnet werden. Wir machen bereits getrennte Veranlagung. Ich hatte meinen Steuerberater bereits gefragt. Unterm Strich bringt mir das alles somit nix und meinem Mann auch nicht. Niemand hat Vorteile aus der Steuerklasse 3, da er keiner Steuerklasse unterliegt als selbständiger und ich einen Nachteil habe, da ich als verheiratete Frau nicht nach Steuerklasse 3 besteuert werde.