Vom Gewerbe auf Kleingewerbe ummelden?

2 Antworten

Da es in Deutschland kein "Kleingewerbe" gibt, gibt es auch eine solche "Ummeldung" nicht.

Ob - was vermutlich gemeint ist - Du in die Kleinunternehmerregelung wechseln kannst, verrät Dir ein Blick in § 19 UStG.

Voraussetzung dafür wäre

1. Dass Dein Umsatz in 2023 weniger als 22.000 € betragen hat (Abs. 1 S 1).

2. Dass Du, falls Du freiwillig zur Regelbesteuerung optiert hast, mindestens 5 Jahre in der Regelbesteuerung warst (Abs. 2)

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, teilst Du dem Finanzamt die Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung zum 01.01 2024 mit. Beteits geschriebene Rechnungen müssen korrigiert und die eingenommen Umsatzsteuer erstattet werden.


Riff12071988  27.03.2024, 12:55

Wäre es möglich, sofern die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, dass das Unternehmen aufgelöst und in leicht abgewandelter Form neu gegründet wird?

Mit Kleingewerbe meinst Du wohl Kleinunternehmern § 19 UStG.

Kleinunternehmer beantragt man nicht, man ist es, oder man ist es nicht.

Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als 22.000,- Euro hatte (im Jahr der Gründung zeitanteilig udn geschätzte Erwartung).

Wenn Dein Gesamtumsatz 2023 22.000,- Euro oder weniger war, bist Du 2024 Kleinunternehmer. Ausnahme Du hättest 2020, oder später für die Regelbesteuerung optiert, das bindet 5 Jahre.

Wäre es möglich, sofern die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen, dass das Unternehmen aufgelöst und in leicht abgewandelter Form neu gegründet wird?

Deine Unternehmereigenschaft bleibt Dir erhalten. Wenn Du in 2024 Dein Unternehmen aufgibst, kannst Du frühestens 2025 ein neues gründen, wo man neu prüfen würde.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986