Videoüberwachung ist es zulässig?


27.09.2023, 18:21

Es handelt sich um Gemeinschaftlich genutzte Räume

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der darf gar nichts Filmen ohne eine dicke Datenschutzerklärung, die du unterschrieben hast.
Diese müsste dich über alle Dinge informieren, die potentiell mit den Aufnahmen passieren könnten. Außerdem muss sie dich auf deine Rechte hinweisen. Mit den Inhalten musst du einverstanden sein.
Ich gehe nicht davon aus, dass du eine solche unterschrieben hast, also kannst du ihn zunächst darauf hinweisen, dass was er da tut nicht rechtens ist und wenn du dich mit ihm nicht einigen kannst, kannst du einen Anwalt einschalten.
Er würde mittelfristig sein Kamerasystem wider abbauen müssen.
Das ist aber nur der Fall, wenn Die Kameras Bereiche filmen, die öffentlich für alle Hausbewohner zugänglich sind.

Mach aber auf keinen Fall die Kamerad kaputt oder so, damit würdest du dich auch strafbar machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Setze Dich mit dem Vermieter in Verbindung.

Im Hausflur, Eingangsbereich ,Treppenhaus,dürfen Kameras installiert werden,wenn durch entsprechende Schilder darauf hingewiesen wird.

Natürlich muss das entweder der Hauseigentümer machen,oder zumindest muss der Zustimmen und den Mietern muss mitgeteilt werden, dass es zu ihrem Schutz erfolgt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Neonjoker631 
Beitragsersteller
 04.10.2023, 01:50

naja zu ihrem Schutz welcher Schutz da geht es um Waschküche Hausflur usw und da im Haus noch nichts vorgefallen ist und nicht erst andere Maßnahmen versucht wurden sind sie unzulässig und bis auf die stimmt keiner zu und der Vermieter wurde erst garnicht gefragt ob das OK ist Schilder hängen ja aber naja gut zu sehen sind die auf jeden Fall nicht da sie sehr klein sind

Neonjoker631 
Beitragsersteller
 04.10.2023, 01:45

Also mein Anwalt hat mir es jetzt so erklärt das alle Mieter dieser Kamera Zustimmen müssen da es sich ja um Gemeinschaftlich genutzte räume handelt also jeder Mieter hätte vor anbringen der Kameras gefragt werden müssen