Trennungsgeld/Hauptwohnsitz/Pendlerwohnung
Hallo,
etwas brennt mir echt auf den Nägeln: Bin Soldat, Hauptwohnsitz mit Lebenspartnerin in Stadt A, wo ich Freitags hin fahre und Sonntags weg, und habe in Stadt B, wo ich arbeite, eine Pendlerwohnung. Mir ist klar, das ich die anmelden muss. Frage: Im Einwohnermeldeamt am Tel. sagte man mir, man könne daraus dann nur den Hauptwohnsitz machen, da ich mich ja überwiegend am Arbeitsort befände und Lebensmittelpunkt in Stadt A nur dann der Fall sei, wenn ich verheiratet wäre ! Trennungsgeld bliebe davon unberührt, aber ich müsste die Pendlerwohnung zum Hauptwohnsitz machen, was ich aber nicht will!! Ich will, das das mein Zweitwohnsitz wird, und wenn ich mich nicht irre, gibt es doch für unverheiratete Trennungsgeld-Empfänger sogar so einen Gesetzestext?! Frage 2 : Wie sieht das dann steuerlich für mich aus?? Wenn Hauptwohnsitz in Stadt B wäre, dann könnte ich doch nach Stadt A garnichts mehr geltend machen, weil da ja kein Grund mehr bestünde? Bin total verwirrt :(
1 Antwort
Also der Lebenmittelpunkt hat nichts damit zu tun, ob du verheiratet bist. Er definiert sich steuerrechtlich folgendermaßen:
Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht.
Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen AktivitätenDie Aussage des Einwohnermeldeamtes ist schlichtweg falsch!