Vereinnahmte Entgelte oder vereinbarte Entgelte in Ust Erklärung im Jahr der Betriebsaufgabe?

1 Antwort

Auf den Augabe zeitpunkt gelten vereinbarte Entgelte, denn natürlich muss auch die Umsatzsteuer für noch nicht eingegangene Forderungen abgeführt werden.

Sollte es sich um höhere Beträge handeln, würde ich die steuerliche Betriebsaufgabe herausschieben, bis klar ist, welches Geld kommt udn welches nicht, oder bis das ganze Geld eingegangen ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung