Veredeln von Stoffen als Dienstleistung, Markenrechtsverletzung?
Hallo,
mal angenommen: Ich kaufe eine Stoff als Handwerksmaterial von Firma X, dieser Stoff ist frei verkäuflich für eigene DIY Projekte und bildet auf diesem Stoff den Markennamen ab.
Mal ganz blöd vereinfacht ich kaufe einen Stoff der den Markennamen Nike abbildet und möchte mir daraus einen Kissenbezug nähen.
Ich kaufe also 4m x 1m von diesem Stoff verarbeite ihn für meinen Eigengebrauch und stelle daraus meinen imaginären Kissenbezug her. Nachdem mein Kissenbezug fertig ist, stelle ich fest, dass der Stoff theoretisch für 3 weitere Kissenbezüge reichen würde.
Auf dem imaginären Internetmarkt bieten bereits hunderte Hersteller über bekannte Plattformen in der EU, aber auch auf anderen Kontinenten, diese Kissenbezüge fertig als Universalpassform an, in nehmen wir mal 80cmx80cm, da mein imaginäres Kissen aber die sonderlichen Maße von 43,5cm x 93,7cm hat, stelle ich mir meine Bezüge einfach selber her zum Eigengebrauch.
Der Markt für diese spezielle Maße von Kissenbezügen ist ungesättigt, also plane ich per Kleingewerbe Kissenbezüge für diese und andere sonderliche Kissen herzustellen.
Natürlich ist das erwerben dieser Lizenz der direkteste Weg um diese Kissenbezüge die z.B. "Nike" als Markennamen abbilden gewerblich verkaufen zu dürfen, aber auch extrem kostspielig.
Ich plane mit meinen Kissenbezügen etwas dazu zuverdienen und mein Hobby, das Schneidern, lukrativ einsetzen zu können. Ich habe eine andere beantwortete Frage auf der Partnerseite gelesen, da wurde das Beispiel mit einem Becher illustriert:
Angenommen ich kaufe einen Becher von Firma X, bemale ihn selber, veredele ihn und verkaufe ihn weiter wäre das eine Markenrechtsverletzung. Verkaufst du die eigentliche Dienstleistung also das bemalen des Bechers, gibt es keine Probleme mit dem Marken- oder Urheberrecht.
Ist das so korrekt?
Also auf meine Situation:
Beispiel 1: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe meinen fertigen Kissenbezug über einen eigenen Online-Shop ist das Markenrechtsverletzung. -"Nike Kissenbezug 43,5cm x 93,7cm"
Beispiel 2: Ich kaufe Nike-Stoff, nähe mein Kissenbezug und verkaufe die eigentliche Dienstleistung über einen eigenen Online-Shop, verschicke aber genau das selbe wie in Beispiel 1, ist das erlaubt? -"Kissenbezug aus Nike-Stoff 43,5cm x 93,7cm handgenäht - Einzelstück"
Was für weitere Möglichkeiten habe ich meine speziellen Kissenbezüge aus Nike Stoff zu vertreiben ohne in ein Fettnäpfchen zu treten?
Das alles ist natürlich obligatorisch, auf mein realistischen Fall angewendet müsste man aber davon ausgehen, dass Nike ein Hersteller in der allgemeinen Polstermöbelindustrie ist, aber eigentlich selber keine Kissenbezüge herstellt. Die bereits angebotenen Kissenbezüge sind also auch Dritte die dieses Produkt vertreiben.
Hergestellt werden meine "Kissenbezüge" auf Nachfrage bzw. in Kleinstserien auf Vorrat (< 5 Stk.).
Ich hoffe hier auf Erfahrungswerte, sollte es soweit kommen konsultiere ich natürlich ein Anwalt in Sachen Marken- und Patentrecht.
3 Antworten
Sobald Du ein Markenlogo verwendest, ist die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich, PUNKT.
Denn Du nutzt dieses Logo als Verkaufsförderung, ansonsten könntest Du nämlich auch einen Stoff ohne dieses Logo einkaufen und verwenden!
Deiner langen Rede kurzer Sinn: Du verletzt bei Deinem Vorhaben Urheberrechte die auf den Namen anderer eingetragen sind.
Das griechische Restaurant Nike in Neustrelitz darf den Namen tragen, da es hier keine Verwechslungsmöglichkeit gibt. Schriftzug und das Fehlen des Nike-Symbols weisen klar auf eine andere Verwendung.
Wenn Du jedoch Textilien mit einem Nike-Schriftzug und womöglich noch dem passenden Symbol ausstattest, so wäre das ein klarer Markenrechtsverstoß. Woher der Stoff stammt, spielt keine Rolle. Es geht darum, dass Du Produkte mit einem durch Markenrecht geschützten Symbol (Name oder Schriftzug und Symbol) im gewerblichen Verkehr einbringst. Das ist genau der Grund, warum es ein Markenrecht gibt.
Wenn Du von einem Dritten Kissenbezüge mit Nike-Symbolen oder anderen markenrechtlich geschützten Darstellungen kaufst und diese mit einem Designelement aus Deiner Hand versiehst, beispielsweise einem roten Schleifchen oder Farbsprenklern in Pollock-Manier, dann ist das markenrechtlich geschützte Basisprodukt ordnungsgemäß erworben worden und Du kannst es nach Deiner Behandlung weiterverkaufen.
Und warum werden Mickey Maus Bilder mit Louis Vouitton Ohren angeboten , wie zb hier und auch woanders ?