Verdacht auf Schwarzarbeit was kann passieren?
Hallo, ich wurde leider von meiner Ausbildung gekündigt und habe für ein paar Wochen Schwarz arbeiten müssen um meiner Mutter auszuhelfen bei Zahlungen Miete etc. Nun war ich im Umland in kompletter zivil Kleidung bei der baustelle und habe mich mit kumpels unterhalten und hatte vor sie abzuholen. Der Zoll kam allerdings dann angerückt und hat jeden von uns befragt. Der Auftraggeber hat über mich gesagt ich wäre selbstständig und würde die Baustellen finanzieren was ich jedoch später verneint habe. Da ich zu dem Zeitpunkt angetrunken war habe ich mich verhaspelt was diese Aussage angeht. Die leute vom Zoll meinten ich wäre unkooperativ und haben alles soweit ausgefüllt was ich gesagt habe. Allerdings weiß ich nicht was auf mich zukommt ich habe gesagt ich bin noch in einer befristeten Kündigung und würde solange nirgendwo arbeiten eh die nicht durch ist (31.8). Ich bin 22 Jahre alt und wie gesagt nicht mehr beschäftigt. Weiß einer was mir nun drohen könnte? Danke im Vorraus wenn jemand fragen hat oder irgendwas unklar war bitte nachfragen.
3 Antworten
Da du selbst schreibst, dass du ja schwarz arbeiten musstest, gehe ich mal davon aus, dass du auf der Baustelle gearbeitet hast. Je nach Beweislage wird der Zoll das mit einem empfindlichen Bußgeld ahnden. Genaueres wird der Zoll dir dann gegebenenfalls schriftlich mitteilen.
Blödsinn?
https://www.klugo.de/rechtsgebiete/strafrecht/schwarzarbeit
Zitat: "Natürlich müssen nicht nur Arbeitgeber mit Strafen wegen Schwarzarbeit rechnen, sondern auch die Arbeitnehmer. Die Strafen sind hier nicht weniger empfindlich – abhängig davon, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handelt. So können auch Arbeitnehmer mit Bußgeldern von bis zu 500.000 € oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen.
Zudem können auch hier Nachzahlungen fällig werden, wenn Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nicht gezahlt wurden. Auch Ermittlungen (und Verurteilungen) wegen Steuerhinterziehung sind für Arbeitnehmer möglich. Die Strafen für Schwarzarbeit bei Arbeitnehmern unterscheiden sich also nicht wesentlich zu den Strafen, die für Arbeitgeber bei Schwarzarbeit ausgesprochen werden."
Allein die Nichtvorlage benötigter Dokumente kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Mit Aussagen wie "Blödsinn" sollte man vorsichtiger umgehen.
Ich bin seit vielen Jahren Personalleiterin und habe schon einigen Gerichtsverhandlungen beigewohnt. Es ist noch niemals der Arbeitnehmer wegen Schwarzarbeit belangt worden, sondern immer nur der Arbeitgeber. Den Arbeitnehmer trifft es nur, wenn er Leistungen nach dem SGB bezieht.
Im Übrigen solltest du Links, die du postest, auch mal lesen und vor allem VERSTEHEN! In deinem Link ist eine andere Form der Schwarzarbeit beschrieben, die nichts mit der Frage des Fragestellers zu tun hat! Schwarzarbeit ist dann für eine Person strafbewehrt, wenn diese Person ihre Leistungen bei PRIVATPERSONEN anbietet und diese Einkünfte dann nicht versteuert bzw. darauf keine Sozialversicherungsbeiträge zahlt.
In der Frage ist der Sachverhalt aber ein völlig anderer. Der Arbeitnehmer ist in einem Unternehmen beschäftigt, das ihn nicht angemeldet hat und für ihn keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt hat. In diesem Fall passiert dem Arbeitnehmer, wie ich bereits erwähnt habe, rein gar nichts. Ich hoffe, du erkennst deinen Gedankenfehler.
Ich muss mich etwas korrigieren.. das ist der Verdacht der gerade vorliegt ich habe niemals schwarz gearbeitet.. da sich der kerl der dafür zuständig ist allerdings selber sowie mich belastet hat mit einer Aussage die nicht zutrifft würde ich nur gerne wissen was passieren kann sollte sich diese Aussage nicht aufklären
Der einzige, der hier zur Rechenschaft gezogen wird, ist der Arbeitgeber, da dieser Sozialabgaben und Lohnsteuer unterschlagen hat. Da er dir ja Lohn bezahlt hat und im Gegenzug keine Rechnung von dir erhalten hat (wenn er behauptet, du seist Unternehmer) hat er gelogen. Der Zoll will lediglich die Bestätigung von dir. Du wirst hier nicht zur Rechenschaft gezogen, da du als Arbeitnehmer nicht dafür verantwortlich bist, wenn der Arbeitgeber die Abgaben nicht abführt. Und zukünftig nicht mehr besoffen auf der Baustelle rumlaufen, denn DAS kann dir durchaus zum Verhängnis werden!
"habe für ein paar Wochen Schwarz arbeiten müssen"
Aha, wieso müssen?
Ein Job mit Arbeitsvertrag hätte also nicht funktioniert, so so!
Das ist die Aussage die den Verdacht betrifft.. ich hatte nie schwarz gearbeitet.. meine derzeitige Kündigung wäre erst am 31.8 durch.. ich habe einen Vertrag angeboten bekommen aber erst ab dem 1.9.. und ich war der meinung solange eine Kündigung noch nicht durch ist kann ich nirgends unterschreiben.. und das habe ich beim Zoll auch angegeben solange habe ich weder irgendwo schwarz gearbeitet noch geld vom Staat bezogen
Absoluter Blödsinn! Ein ArbeitNEHMER bekommt niemals ein Bußgeld, sondern nur der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer würde nur dann Ärger bekommen, wenn er Bürgergeld oder andere Leistungen bezieht und seine Einkünfte verschweigt.