Veranlagung von Ehepaaren bei Einkommensteuererklärung

2 Antworten

Wenn die Verhältnisse so sind, wie Du es beschreibst (nur der Ehemann arbeitet, Ehefrau keine Einkünfte, Einkünfte über 50.000,- im Jahr), kann nur die Zusammenveranlagung richtig sein.

Ich habe für zusammenveranlagung eine Steuerschuld von 6.268,- für Einzelveranlagung eine von 10.326,- Euro. Also 4.060,- Vorteil für die Zusammenveranlagung.

http://www.n-heydorn.de/steuer.html


danimian 
Beitragsersteller
 17.03.2014, 16:34

Vielen Dank. Mit ca. 20.000 als Abfindung und 3 Monate Arbeitslosigkeit, die Steuerrückerstattung als Einzelveranlagung durch den Einkommensteuererklärung-Software wird doppelt zu viel angezeigt im vergleich zu Zusammenveranlagung. Wie du beschrieben hast, dann müsste doch mit Zusammenveranlagung die Steuerrückerstattung von Finanzamt mehr sein oder verstehe ich falsch?

Abfindungsbetrag (Punkt 19) steht in der Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit Gesammtbruttoentgelt und genauso wird in Einkommensteuererklärung-Software eingetragen?

wfwbinder  17.03.2014, 16:45
@danimian

Das bedeutet, dass Dein Sachverhalt im Original nur anflugwweise Ähnlichkeit mit den tatsächlichen Verhältnissen hat.

Also:

30.000,- Bruttogehalt im Jahr.

20.000,- Abfindung

????? ALG I

Diese Frage kann man nur mit wirklich kompletten Daten beantworten, so ist es stochern im Nebel. Schließlich unterliegt das ALG I dem Progressionsvorbehalt.

Trotzdem kann man die generelle Aussage treffen, dass die Zusammenveranlagung günstiger sein müßte, wenn die Ehefrau keine Einkünfte hatte. Denn bei der Einzelveranlagung geht ja ein Grundfreibetrag von 8.130,- völlig verloren. Allein das muss schon zu weniger steuern führen (bzw. zu mehr bei Einzelveranlagung).

Wenn Du mit "welche" gemeinsame oder getrennte Veranlagung meinst, bringt es maximale Einnahmen für das Finanzamt, wenn Ihr getrennte Veranlagung wählt.