Urlaub für arbeitende Rentner?

2 Antworten

Ob Rentner oder nicht, das ist nicht relevant.

Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich im Arbeitsvertrag geregelt.

Wenn dort nichts steht, dann

  • gilt die Regelung nach dem jeweiligen Tarifvertrag
  • existiert kein Tarifvertrag, dann gilt die gesetzliche Regelung nach Bundesurlaubsgesetz (siehe Antwort von @wfwbinder)
  • Ausserdem kann es auch noch sein, dass es in der Firma eine Betriebsvereinbarung zu dem Punkt gibt, welche aber nicht schlechter als Tarifvertrag oder Gesetz sein darf.

Soviel wie im Anstellungsvertrag steht, aber mindestens 24 Werktage, also 4 Wochen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wokrek 
Beitragsersteller
 15.12.2018, 17:05

Vielen Dank Herr Binder das hat mir sehr geholfen