Wird Altersrente bei Tod zurückgebucht - Witwenrente wurde beantragt!
Ist es richtig, dass die gezahlte Altersrente erstmal zurückgebucht wird, wenn der Rentner verstirbt. Allerdings hat seine Ehefrau die Witwenrente beantragt und erhält doch normalerweise noch 3 Monate die volle Rente des verstorbenen Ehemannes.
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Das ist so nicht richtig, passiert aber mit der Rente nach dem Sterbemonat, weil die Meldung des Einwohnermeldeamts schneller beim Rentenservice eintrudelt als der Antrag auf Auszahlung des Sterbevierteljahrs. Normalerweise wird der zurückgebuchte Betrag innerhalb von ein paar Tagen wieder auf das Konto überwiesen.
Weitere Informationen gibt es beim Renten Service der Deutschen Post. Kostenpflichtige Telefonnummer: 01803 12 45 78.