Unterscheiden Versicherungen bei der Erstausbildung zwischen Bachelor und Master?
Bei Familienversicherungen kann man für die Erstausbildung bei den Eltern mitversichert bleiben. Wie ist das bezüglich Bachelor und Master? Gilt der Master als Zweitausbildung? Muss man sich dann zum Master bereits selbst versichern auch wenn man noch unter 25 ist?
2 Antworten
Nein, sie können bis 25 familienversichert nach § 10 SGB V, sofern Sie noch unter 25 Jahre alt sind (gilt für PKV). Danach müssen Sie sich für knapp 77 Euro in der GKV selbst versichern, das geht bis zum 14 Fachsemester bzw. 30 ten Lebensjahr. Bleiben Sie als Student in der GKV, obwohl Sie die Möglichkeit haben sich PKV zu versichern. Die Studententarife der PKV gehen z.T. bis zum 34 Lebensjahr und sind etwas kostenintensiver. Sie kommen aber während der Studienzeit (ggfs Drittstudium nicht mehr in die GKV, da Sie nach § 8 SGB V aktiv die GKV abwählen müssen.
Wenn Sie promovieren, so gilt das nicht mehr als Studium, dann funktioniert die Familienversicherung nicht mehr und sie müssen sich gegen einen eigenen Beitrag in der GKV oder PKV zum Studententarif absichern.
Und nun...ein erfolgreiches Studium!
Das kommt ganz auf die Versicherung an. Meist wird nicht unterschieden, ob ein Student den Bachelor Abschluss macht oder den Master so lange das Höchstalter nicht erreicht ist. Ich würde dennoch einmal bei der Versicherung nachfragen, wie das bei denen gehandhabt wird.