Generell ist das eigentlich kein Problem. Du solltest nur bereits 18 Monate bei deiner Krankenkasse versichert sein. Bei der, zu der du dann gehst, musst du auch mindestens 18 Monate bleiben. Ansonsten fällt mir nur noch ein, dass du der alten Krankenkasse die Bescheinigung der neuen vorlegst, sonst darf die alte den alten Vertrag nicht beenden. Auch der Arbeitgeber sollte die neuen Informationen möglichst früh bekommen.

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Solange man noch irgendwie an Geld kommt, also einen Dispo hat oder bei der Bank einen Kredit bekommt oder bei privaten Kreditgebern Geld ausleihen kann, sehe ich keinen vernünftigen Grund, um in ein Pfandleihhaus zu gehen. Die Zinsen dort sind horrend und auch wenn Pfandleihhäuser seriös arbeiten, stimme ich dir zu, dass das Geschäft nicht besonders attraktiv wirkt. Ich würde das nicht machen, wenn es sich irgendwie vermeiden lässt.

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Ich würde dir raten, ganz schnell eine neue Stelle zu suchen. Vielleicht brauchst du dann gar keine Hilfe vom jobscenter.

Du könntest Anspruch auf Hartz 4 haben, wenn du die erlaubten Vermögensgrenzen unterschreitest.

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Ich denke, das kannst du machen, wie es dir am liebsten ist. Ich denke am elegantesten ist es, wenn du ihm die neue Rechnung schreibst, und dann gleich auf dem selben Beleg mit der Gutschrift verrechnest. Darunter noch ein Vermerk, dass er dir die Kontoverbindung für die Rücküberweisung mitteilen soll. Dann ist alles sauber dokumentiert.

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Ich hab auf der Seite der Barmer nachgesehen und da ist bei den Leistungen auch die FSME-Impfung aufgeführt. Du bekommst also eine Gratis-Spritze!

https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versicherte/Rundum-gutversichert/Leistungen-Beitraege/Multilexikon_20Leistungen/Multilexikon_20Leistungen,catID=309042,categoryId=194066.html?w-cm=CenterColumn_t309046

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Der Erlös aus dem ersten Haus kann einfach den Kinder aus erster Ehe geschenkt werden. Eine Schenkung unterliegt keinen Gesetzen bezüglich der gerechten Verteilung. Nur falls der Mann in den nächsten 10 Jahren sterben sollte, könnten die Kinder der zweiten Frau einen Ausgleich bekommen. Aber erstmal ist mit einer normalen Schenkung alles geregelt.

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Ich habe einmal gelesen, dass man einmal im Jahr einen Versicherungscheck machen sollte, ob der Schutz noch passt, also man nicht unter- oder überversichert ist und ob die Preise noch so ungefähr passen. Allerdings finde ich das ein bisschen zu viel. Wenn sich in den Lebensumständen nichts gravierend verändert hat, man bereits günstige Versicherungen hatte und die Beiträge nicht erhöht wurden, besteht keine zu häufige Notwendigkeit.

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So lange er immatrikuliert ist, kann er auch ganz normal als Student arbeiten. Er hat ja seine Immatrikulationsbescheinigung. Die Tatsache, dass er danach nicht weiterstudiert, sondern arbeitet, ändert daran nichts. Erst nach der Exmatrikulation gelten für ihn die normalen Steuerregeln. Wenn er zuviel verdient, muss er sich aber wahrscheinlich auch jetzt schon selbst krankenversichern.

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Ein Jahr kann sich nicht genau gleich entwickeln wie das andere. Die Umstände sind immer verschieden und es kann sich alles anders weiterentwickeln. Daher wäre es nicht klug eventuelle Anlageentscheidungen, die 2002 gut gewesen wären für 2012 anzuwenden.

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Ich habe folgenden Artikel dazu gefunden:

http://www.welt.de/finanzen/tipp-des-tages/article13502424/Haftpflicht-und-Demenz-was-hat-denn-das-miteinander-zu-tun.html

Anscheinend ist es von den Versicherungen nicht so genau geregelt, ob die Versicherung einen Schaden durch demenzkranke Personen übernimmt. Am besten, man spricht das mit seiner Versicherung ab.

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Als Fairtrade-Unternehmen fällt mir in Deutschland gerade nur GEPA ein und auf deren Homepage gibt es sogar einen Geldanlagevorschlag. Allerdings habe ich diesen nicht genauer angesehen und kann deshalb nicht sagen, ob die Anlage gut ist oder nicht. Hier der Link:

http://www.gepa.de/p/index.php/mID/1.4/lan/de

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Generell haben Kassenpatienten einen Anspruch auf eine zeitnahe Therapie. Kann kein Therapeut gefunden werden, so können die Patienten auch zu Therapeuten ohne Kassenzulassung gehen und können sich die Kosten erstatten lassen. Dabei ist es aber wichtig, dass man alle Therapeuten in der Nähe mit Kassenzulassung angefragt hat und diese keinen Termin innerhalb der nächsten 3 Monate anbieten können. Dies muss man belegen können. Zudem muss man die Kasse um Hilfe bitten, einen Therapeuten zu finden. Erst wenn das scheitert, kann man zu einem nicht zugelassenen Therapeuten gehen. Dieser muss aber approbiert sein.

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Bei Bestellungen im Internet kann man die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück schicken. Diese Regelung fällt unter das Fernabsatzgesetz.

Und natürlich bekommst du dann auch dein Geld zurück. Unter den Geschäftsbedingungen des Anbieters müsstest du finden, wie lange dafür die Bearbeitungszeit ist. Ich bestelle Sachen im Internet meist auf Rechnung, da man dabei dann nicht das Problem hat, das Geld für unpassende Ware zurück zu fordern.

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Ja, das ist in Zivilprozessen der Fall. Allerdings darf man nicht einfach jeden verklagen, wie man gerne möchte und kann dann die Kosten geltend machen. Der Prozess sollte schon ausreichende Aussichten auf Erfolg haben, dann kann man die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

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Das kommt ganz auf die Versicherung an. Meist wird nicht unterschieden, ob ein Student den Bachelor Abschluss macht oder den Master so lange das Höchstalter nicht erreicht ist. Ich würde dennoch einmal bei der Versicherung nachfragen, wie das bei denen gehandhabt wird.

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