Welche Versicherung zahlt bei Verlust bzw Diebstahl eines Arbeitslaptops oder zb teuren Messgeräten die man für Dienstreisen von der Firma bekommt?

3 Antworten

Da Sie nicht Eingetümer der Geräte sind, ist das nicht möglich. Das müßte von der Firma versichert werden, die die Geräte überlässt. Schließlich brauchen Sie nicht dafür haften bzw. es entsteht Ihnen ja kein Schaden. Hausratversicherungen beziehen sich immer auf Dinge die Ihr Eigentum sind. Geliehene oder Überlassene Dinge sind in der Regel ausgeschlossen. Zumal Ihrem Arbeitgeber ja nur der Netto-Wert ohne MWST von einer Versicherung erstattet würde.


Kevin1905  21.07.2018, 03:04
Hausratversicherungen beziehen sich immer auf Dinge die Ihr Eigentum sind.

Nein nicht unbedingt, zumindest nicht in guten Tarifen. Da kann auch mal die Bohrmaschine vom Nachbarn, die man sich geborgt hat mitversichert sein.

Aber Hausrat ist hier eh nicht wirklich relevant, denn das ganze ist ja betrieblich veranlasst ist, also haftet grundsätzlich mal der Arbeitgeber, denn der Arbeitnehmer ist nur dessen Erfüllungsgehilfe.

Zumal Ihrem Arbeitgeber ja nur der Netto-Wert ohne MWST von einer Versicherung erstattet würde.

Nicht, wenn er den Schaden beheben ließe. Denn dann müsste er ja die Vorsteuer für eine Reparatur/Neuanschaffung auch tatsächlich auslegen.

Peter412 
Beitragsersteller
 19.07.2018, 13:53

Vielen Dank für die schnelle Antwort samt guter Erklärung.

Nochmal eine kleine Zusatzfrage.

Ich soll ein Zettel unterschreiben, indem steht dass ich den Gegenstand XYZ erhalten habe und dann die Verantwortung dafür trage. Laut Aussage der Personalabteilung muss ich zahlen falls es zu einem Verlust kommt. Wäre eine solche Forderung dann unzulässig?

hildefeuer  19.07.2018, 16:24
@Peter412

ja ist unzulässig. Begründung der Gegenstand ist ja steuermindernd in die Gewinnermittlung des Unternehmens eingegangen über die AFA. Eine Zahlung würde ja einen Gewinn bedeuten, der zu versteuern ist. Warum sollte man als Mitarbeiter Zahlungen leisten, damit das Unternehmen Gewinn erzielt für ein Wirtschaftsgut, das bereits in Teilen abgeschrieben ist?

Forderung der Personalabteilung: Nachfragen wie hoch denn die Summe ist und ob incls. MWST oder ohne und liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor? Rechnung brauchst Du damit Du das von der Steuer absetzen kannst und für die Rechtsschutzversicherung. (dann wissen die gleich wohin der Weg geht) Würde ich als Argument aufführen.

Und nachträglich Zettel unterschreiben, Ganz mieser billiger Trick. Nicht unterschreiben an Betriebsrat wenden, falls vorhanden. Rechtschutzversicherung (Arbeitsrechtsschutz) melden falls vorhanden. Manche Versicherungen machen da auch telef. Beratung.

Prinzipiell haftet man durchaus auch für Schäden, die man seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Arbeit zufügt. Allerdings wird zwischen leichter Fahrlässigkeit , grober Fahrlässigkeit und Vorsatz unterschieden. Bei leichter Fahrlässigkeit kommt das Haftungsprivileg zum Tragen und idR muss man nichts bezahlen. Schließlich war man im Auftrag des AG unterwegs. Bei grober Fahrlässigkeit kommt es auf den Fall an. Da kann die Haftung von 0-100% alles sein. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird dabei aber auch beachtet.
Bei Vorsatz immer 100%.
Im öffentlichen Dienst hat man die Möglichkeit einer Berufshaftpflicht. Hier kann ein Teil des Risikos abgedeckt werden.
Die Private Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden nur manchmal (je nach Anbieter und Tarif). Dann ist das ganze aber auch meistens begrenzt auf wenige tausend Euro.

Pauschal ist hierzu also, wie immer, nicht wirklich was zu sagen.

Der Eigentümer der Geräte kann aber eine Elektronikversicherung abschließen, sofern es sich um elektrische Geräte handelt. Damit ist man selber aber noch nicht aus der Haftung raus, da die Versicherung unter Umständen Regress nimmt.

Betriebsinhaltsversicherung des Arbeitgebers sollte dafür aufkommen (Außenversicherung).

Arbeitnehmerhaftung nur bei mehr als einfacher Fahrlässigkeit möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung