Unterhalt, wenn man erst Pause vor dem studieren macht?
(Da ich noch relativ jung bin kenne ich mich mit dem Thema nicht so aus, sicher hat jemand schon so eine Frage gestellt, aber ich kann eine solche nirgendwo finden!)
Folgende Situation:
Wenn ich mein Abitur gemacht habe und vorhabe zu studieren, vorher aber noch ein jahr "Pause" machen möchte ( z.b um eventuell in Nebenjobs zu arbeiten oder zu reisen) werde ich dann danach noch den Unterhalt den man bekommt wenn man studiert kriegen, oder ist der sonst "verstrichen"?
Ich würde noch bei meiner Mutter wohnen, solange ich halt diese Pause machen würde. Meine Eltern leben getrennt. Meine Mutter hat mir gesagt, das mein Vater mehr Unterhalt zahlen muss wenn ich studiere.
Das ich dafür auch studieren muss ist klar, doch meine Mutter meinte auch das ich dann das hörere, Studier-Geld nicht mehr bekommen würde, auch wenn ich danach studieren gehen will.
Wie sieht die situation aus ?
Kriege ich danach wirklich nur das andere geld?
Kriegt man überhaupt mehr Geld wenn man studiert?
Was ist mit der Zeit, in der ich reisen würde?
2 Antworten
Einem Kind ist durchaus eine Orientierungsphase zuzugestehen, du kannst danach studieren. Der Unterhaltsanspruch bleibt bestehen, bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung des Kindes. Dann kommt es darauf an, wo du wohnst. Ein Kind, welches ausser Haus wohnt, hat einen Bedarf von 860 Euro ( hoffentlich stimmt's dieses Jahr noch), inklusive Kindergeld. Ab 18 sind übrigens BEIDE Elternteile gemäß ihrer Leistungsfähigkeit unterhaltspflichtig!
Während der "Pause " steht dir kein Unterhalt zu, danach müssen beide Elternteile Barunterhalt leisten, abhängig von ihrem jeweiligen Einkommen.
Am besten finde ich, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen und das mal gemeinsam durchsprechen.