Kriege ich noch Unterhalt während ich auf meinen Studienplatz warte?
Ich bin 20 Jahre alt und habe vor einem Jahr Abitur gemacht. Ich kriege seitdem ich geboren wurde Unterhalt von meinem Vater, der seitdem ich 18 bin auch über mich läuft. Nach meinem Abitur habe ich ein FSJ gemacht (bzw. bin noch dabei) und habe dementsprechend meinen Unterhaltsanspruch neu berechnen lassen. Jetzt habe ich mich auf ein Studium beworben und warte noch auf Zusage (die sehr wahrscheinlich ist). Das Problem dabei: Mein FSJ endet jetzt Ende Juli und das Studium beginnt erst im Oktober. Kriege ich im August und September Unterhalt oder erst wieder im Oktober, wenn ich studiere? Was ist wenn ich in der Zeit einen 450€ Job ausübe? Verändert das meinen Anspruch?
3 Antworten
Falls Du in der Zwischenzeit einen 450 € Job annimmst, wird dieser auf die Unterhaltszahlungen angerechnet. Ansonsten erfüllst Du den Anspruch auf Unterhalt solange Du Dich noch in der ersten Ausbildung befindest.
Wenn du den Studienplatz im Oktober hast, bekommst du für die Übergangszeit auch Unterhalt.
Vorrangig bist Du als volljähriges KInd selbst für Deinen Unterhalt verantwortlich ...
https://www.elblaw.de/unterhalt-zwischen-abitur-und-studium/
Nach einer Pause zwischen abgeschlossener Ausbildung und Studium oder FSJ und Studium besteht also grundsätzlich keine Unterhaltspflicht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. März 2012 – 2 WF 174/11 –, Rn. 21, 26).