Umzug während Wohlverhaltensphase?
Hallo ich wollte mal nachfragen wie es aussieht mit einem Umzug in der Wohlverhaltensphase. Geht das? Muss ich den neuen Vermieter informieren über die Wohlverhaltensphase?
2 Antworten
Viele Vermieter verlangen die Vorlage einer Schufa-Auskunft. Da würde die PI vermerkt sein. Die Reaktion des Vermieters ist dann absehbar.
Andere Vermieter lassen sich bestätigen, dass der Mieter nicht in der PI. Da wäre eine Falschangabe Grund zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung.
Probleme kann es beim Wohnungswechsel also immer geben.
Nein, abgeschlossen ist die PI erst mit der Restschuldbefreiung und die folgt auf die Wohlverhaltensphase.
Die PI ist ein Gerichtsverfahren, das eröffnet und geschlossen wird. Es gibt einen Einstellungsbeschluss und der hat rechtskraft.
Die Restschuldbefreiung ist ein separates Verfahren und kostet auch extra. Immerhin hat man keinen rechtsanspruch auf die Restschuldbefreiung. Heist man kann sie nicht erzwingen. Wenn das Gericht diese Verhandlung nicht ansetzt, hat man keine Rechtsmittel.
Ich bin Dankbar für jede Antwort da ich das Juristendeutsch nicht verstehe.
Darf ich fragen woher Sie sich damit so genau auskennen?
Ich begleite seit Jahren Menschen die in PI sind aus meinem Freundeskreis. Habe also eher praktische als juristische Erfahrungen. Die Restschuldbefreiung ist so ähnlich wie ein Gnadenerlass oder eine ministerielle Steuerbefreiung, nicht einklagbar.
Umziehen ist durchaus möglich. Aber wenn bei Deinen Schulden in der Vergangenheit auch Mietschulden darunter waren, dann kannst Du dies dem Vermieter nicht verschweigen, wenn der danach fragt. Von Dir aus mußt Du nichts offenlegen.
Also ich habe keine Mietschulden und seid 10 jahren auch immer pünktlich miete gezahlt. Meine Frage war so gemeint wenn der neue Vermieter nicht fragt muss ich ihm das von mir aus sagen. Es geht darum das meine neue Partnerin und ich überlegen zusammen zu ziehen und uns nicht sicher sind ob ich es mit der Wohlverhaltensphase offen legen muss wenn nicht danach gefragt wird.
Kommt doch darauf an wer im Mietvertrag stehen soll. Ich würde sagen, das der Vertragspartner solvent ist.
"Andere Vermieter lassen sich bestätigen, dass der Mieter nicht in der PI. Da wäre eine Falschangabe Grund zur Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung."
Wieso? Wenn man in der Wohlverhaltensphase ist, dann ist die PI doch abgeschlossen? Es gibt sogar einen Gerichtsbeschluss darüber.
Woraus leitest Du das her? In der Insolvenzordnung steht dazu nix. Man muss nicht beim Abschluss von Verträgen seine Vermögens und Kreditwürdigkeit offenlegen in Deutschland. Dazu ist man nicht verpflichtet.