wann muß ich meiner Bank meine neue Anschrift mitteilen, mir wurden Kosten deshalb belastet
ich habe vergessen, meine Bank sofort nach Umzug über meine neue Adresse zu informieren. Zur Strafe wurden mir 7,- Euro belastet- ist das üblich, muß das in den AGB stehen der Bank?
1 Antwort
die werden wohl die post zurückbekommen haben und eine anfrage beim einwohnermeldeamt gestellt haben.
für solche fälle gibt es auch nachsendeanträge bei der post.
ich vermute, dass die kosten (die 7 euro) dem entsprechen, was das einwohnermeldeamt verlangt.
somit ist es fraglich, ob du die kosten bei den AGB findest.
ob das üblich ist? ich vermute, die haben das nicht grundlos gemacht. sie haben ja auch die pflicht, kto-auszüge in regelmässigen abständen zuzustellen.
und wann du das mitteilen sollst/ musst? das ist nicht geregelt. naheliegend halte ich es, der bank mitzuteilen, wenn du umgezogen bist oder weisst, wann du umziehst oder ab wann die neue adresse gilt.