meine Frau hatte vor ca. 3 Wochen einen Unfall mit wirtschaftlichen Totalschaden ihres Pkw's. UnverschudetSchuldfrage ist geklärt, nix schwerverletzt, alles soweit klar.
Wir haben einen Anwalt eingeschaltet, der von mir beauftragte Gutachter hat den Wiederbeschaffungswert mit Summe 9100,- festgelegt. Reparaturkosten lägen bei 15.000€, laut DEKRA wirtschaftlicher Totalschaden. Über eine Auktion bekommen ich für den zerstörten Wagen noch einen Restwert von 3370,-€ incl. Mwst, also auch geklärt. Bleibt noch eine Differenz von 5730,-€ zu den 9100,-€.
Mein Anwalt stellt jetzt der gegnerischen Versicherung einen Nettobetrag von 4277,-€ in Rechnung. Wenn ich mir dann ein Ersatzfahrzeug beschafft habe, bekomme ich die Mwst. nachträglich ausgezahlt. Nur die Mehrwertsteuer von 4277,- ergeben aber noch lange nicht zusammenaddiert den Betrag von 5730,-€!
Was der Anwahl anscheinend gerechnet hat sind seine 4277,-(netto) plus die 3370,-(brutto) und auf dieses Ergebnis nochmals die Mehrwertsteuer von 19% drauf. (Ergibt genau 9100,-€) Da stimmt doch irgendwas nicht, oder?
Vielleicht kann mir das jemand erklären falls ich falsch liegen sollte. Ich hab nach dem Unfall von meiner Unfall nur noch Stress, furchtbar!
(die Kosten vom Gutachter sind geregelt und hier nicht aufgelistet)