Kann bei einer Aktienübertragung auf ein Depot die neue Bank einen fiktiven Kurswert zugrunde legen?
Ich habe meine Bank gewechselt und dabei auch Aktien auf ein Depot bei der neuen Bank übertragen lassen. Die neue Bank hat bei der Übertragung aber nicht den Tageskurs des Übertragungstages zugrunde gelegt, sondern ein fiktiven Kurswert. ist das richtig, geht das überhaupt? Wo ist geregelt und festgelegt, was bei einer Übertragung beachtet und eingehalten werden muss?
2 Antworten
Bei einem Depotübertrag zwischen zwei Banken in Deutschland, bei dem kein Gläubigerwechsel stattfindet, werden die Anschaffungsdaten - soweit sie auch der bisherigen Bank vorliegen - an die neue Bank übermittelt. Ist dies nicht erfolgt, so muss es angemahnt werden.
Für die Übertragung ist überhaupt kein Kurs relevant, da es sich dabei (unter den oben genannten Voraussetzungen) nicht um ein steuerlich relevantes Ereignis handelt. Du bist bei der neuen Bank dann in Bezug auf Einstandskosten genauso gestellt wie bei der alten Bank. Das ist aber egal, denn für eine Bewertung werden ja die jeweils fortlaufend gehandelten Börsenkurse verwendet. Ich verstehe also Deine Frage insoweit nicht, als daß Du von irgendwelchen "Kurswerten am Übertragungstag" sprichst. Ach ja, und einen Übertragungstag gibt es auch nicht, da zunächst die Aktien bei der alten Bank ausgebucht und dann erst im Bereich von Tagen bis Wochen bei der neuen Bank eingebucht werden.
Also: Du solltest Dir nach erfolgter Übertragung von der neuen Bank die gespeicherten Anschaffungsdaten der Aktien mitteilen lassen, die in Deinem neuen Depot liegen. Diese müssen sich mit den Anschaffungsdaten der alten Bank decken (siehe Deine Kauftransaktionsbelege).
Deutsche Banken sind bei der Übertragung von Wertpapieren nicht verpflichtet, ...
Wieso der Sinneswandel?
Kein Sinneswandel. Es geht um einen Depotübertrag ins Ausland :-)
Wo sollte ich in den Beiträgen eine Übertragung ins Ausland erkennen können?
Das erkenne ich an der Zusatzinformation, die ich erhalten habe :-)
Wenn Du vom Depotübertrag in D sprichst, dann hat die abgebende Bank der übernehmenden Bank die bekannten Kaufkurse mitzuteilen, also nicht die Tageskurse beim Übertrag.
Deutsche Banken sind bei der Übertragung von Wertpapieren nicht verpflichtet, Anschaffungsdaten zu übertragen. Die wesentliche Frage dürfte für Dich beim Verkauf dieser Positionen sei, wie dem Finanzamt in Deinem Wohnland die tatsächlichen Anschaffungskosten nachzuweisen sind und welche Belege der alten Depotbank darüber geliefert werden müssen. Das würde ich jetzt schon in Angriff nehmen, um nicht nachher deutliche Nachteile zu haben.
Der Preis zum Übertragungstag ist irrelevant, aber vielleicht nimmt die Bank in Deinem Wohnsitzland ja irgendwelche Einstandskurse auf Basis irgendwelcher Kurse selbst an. Werden die Aktien denn in Portugal gehandelt? Sind die ISINs die gleichen wie in Deutschland im Depot?
Wichtig ist: entweder muss die empfangende Bank die korrekten Einstandskurse per Bescheinigung der abgebenden Bank akzeptieren, oder aber Du musst etwas haben, das beim Verkauf in einer für das Finanzamt akzeptablen Form die Einstandskosten nachweist.