Antwort
Eine Verlustbescheinigung wird doch von der Bank automatisch mit Jahresabschluss erstellt.
Diese wird dann der Depotbank der Ehefrau vorgelegt, damit bei Verkäufen aus dem Depot der Ehefrau die Gewinne sofort mit dem Verlusttopf verrechnet werden und nicht erst in der Steuererklärung.
Wird von diesem Verfahren im geschilderten Beispiel abgegangen ?
Kann nicht aus dem Depot der Ehefrau ein gemeinschaftliches Depot gemacht werden, damit direkt eine Verrechnung der Gewinne mit dem Verlusttopf erfolgen kann.
Auch bisher ist es ja so, dass bei einer Depotübertragung auch ein Verlusttopf mit übertragen wird.
Die steuerliche Lösung über die jährliche Steuererklärung setzt ja die gemeinsame Veranlagung voraus oder?