Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Anfertigung einer Brille, die man zum Arbeiten braucht?
Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Anfertgung einer Brille, die man zum Arbeiten braucht? Ich habe so etwas mal gehört, da hat der Arbeitgeber die Kosten, bzw. einen großen Teil der Kosten für die Anfertigung einer Brille einer Mitarbeiterin übernommen. Wie hat diese Mitarbeiterin das geschafft? Muss der Augenarzt bescheinigen, dass die Mitarbeiterin die Brille zum Arbeiten benötigt?
2 Antworten
Ja wie schaft man das nur :-)
Das Zauberwort ist die "EG-Richtlinie 90/270/EWG vom 29. Mai 1990" Drin geht es um "Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten". Also wenn du viel am Bildschirm arbeiten MUSST und dir dein Augenarzt eine so genannte Bildschirmarbeitsplatzbrille verordnet, dann muss der Arbeitgeber dafür aufkommen. Schau mal unter Bildschirmarbeitsverordnung bei der Suchmaschine deines Vertrauens nach...
Der Arbeitgeber wird immer die Kosten tragen, wenn er an Deinem Arbeitsplatz das Tragen einer Schutzbrille vorschreibt und Du im Regelfall eine Brille trägst. Benutzt Du Kontaktlinsen, dann kann der Arbeitgeber auch erwarten, dass Du diese unter einer normalen Schutzbrille weiterbenutzt.
Wer die Schutzbrille dann anfertigt und wer die Fehlsichtigkeit ausmißt, das ist letztlich eine Frage der betrieblichen Organisation und des Lieferanten der Schutzbrille.
Die Kosten trägt der Arbeitgeber