Sehschwäche Ausschlusskriterium bei Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ich habe das Gefühl, dass meine Sehleistung abgenommen hat und ich eventuell eine Brille bräuchte. Ich zöger aber noch zum Augenarzt zu gehen, weil ich auch plane, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und da natürlich die besten Konditionen will. Kann eine leichte Sehschwäche da schon ein Ausschlusskriterium sein und kann ich Probleme bekommen, wenn ich meine Zweifel an meiner Sehkraft verschweige?
1 Antwort
Eine leichte Sehschwäche stellt im Regelfall kein Problemfall dar. Ein Verschweigen einer leichten Sehschwäche allerdings schon. Denn die Versicherung kann bei falschen Angaben zur Gesundheitsfragen die Leistung verweigern bzw Dich kündigen. Das nennt man vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Diese Frist beträgt 10 Jahre!
Der beste Weg ohne Risiko eine gute BU zu bekommen ist sich von einem Makler beraten zu lassen und mit ihm gemeinsam die Gesundheitsfragen zu beantworten. Er kann auch eine anonyme Vorantrage stellen, ebenso haftet der Makler im Fall einer Fehlberatung. Es kostet keinen Cent mehr gegenüber der Alternative wenn Du selbst einreichst oder über des Internet abschliesst. Insofern würde ich diesbezüglich auf Nummer sicher gehen und Dir der Hilfe eines Fachmanns/Fachfrau bedienen.