Übernahme von Bestattungskosten

2 Antworten

Sofern die Erbfolge unklar ist sollte man sich an das Nachlaßgericht wenden und dort die Bestellung eines Nachlaßpflegers anregen.Der wird dann -sofern der Nachlaß über ausreichend Masse verfügt und diese liquide vorhanden ist- die  Mittel für die Bestattung freigeben.


Libelula 
Beitragsersteller
 14.06.2015, 14:45

Falls keine liquiden Mittel auf dem Bankkonto vorhanden sind, stellt sich die Frage, ob das Nachlassgericht hochpreisige Gegenstände aus dem Nachlass (z.B. Schmuck, Bilder, Antiquitäten) ggfs. über ein Auktionshaus der Versteigerung zuführen kann (muss) und ob dem Bestattungsinstitut zugemutet werden kann, auf den Versteigerungserlös zur Begleichung seiner Rechnung zu warten.

 Sind keine Erben bekannt, wird durch das Nachlassgericht ein Nachlasspfleger bestellt. Der Nachlasspfleger ist unter anderem dafür zuständig, anfallende Kosten, beispielsweise für die Beerdigung, zu begleichen, den Kontakt mit Nachlassgläubigern aufzunehmen und eventuelle Erben ausfindig zu machen.