Ein Schreiben nach der Unterschrift nachträglich verändern?
Darf man ein Schreiben (in Form einer Dienstanweisung) nachdem ich unterschrieben habe noch verändern?
z.b. einen Briefkopf setzen, der davor noch nicht war oder ein Satz rauslöschen
und natürlich auf dem neuen Dokument meine Unterschrift (des originalen) draufsetzen
2 Antworten
Ja, allerdings muss man die Änderung dokumentieren. D.h. man schreibt daneben geändert am... und setzt sein Unterschriftenkürzel daneben. Ist es ein Vertrag an dem mehrere Beteiligt sind, müssen alle Vertragspartner die Änderung unterschreiben, damit sie gültig wird.
Nein - es gilt das Original des von Dir unterzeichneten Dokumentes.
Vielen Dank! Macht man sich denn durch dieses handeln strafbar?