Trennung, gemeinsame Wohnung?
Also erst schon mal danke fürs lesen und beantworten.
Mein Partner und ich haben uns getrennt (wobei ich mich getrennt habe), noch wohnen wir zusammen.
Da er der ältere ist, läuft beim Jobcenter alles auf seinen Namen.
Kann ich das einfach so ändern? Es müsste nämlich auch die Tage ein neuer Antrag abgesendet werden
Und wie läuft das dann bis er auszieht, bzw auch danach?
2 Antworten
Nach dem Gesetz schadet es nicht, wenn die Ehepartner aus Kostengründen innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. Sind beide Partner Eigentümer oder Mieter der Wohnung, hat der andere Partner nicht das Recht, den Partner vor die Tür zu setzen und ihm den Zutritt zur Wohnung zu verwehren.
Er begeht „verbotene Eigenmacht“. Der Ehepartner hat einen rechtlichen Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes und darf sich gegebenenfalls mit angemessener Gewalt zur Wehr setzen (§§ 858, 861, 859 BGB).
Aufteilung der RäumeWichtig ist, dass in der gemeinsamen Wohnung die Räume aufgeteilt und der persönliche Hausrat getrennt wird. Das Getrenntleben verlangt die Trennung von „Tisch und Bett“. Die Schlafmöglichkeiten sollten unbedingt getrennt sein.
Gemeinschaftsräume wie Badezimmer und Küche können gemeinsam genutzt werden. Gemeinsames Fernsehen im Wohnzimmer oder Kochen oder Mittagessen sind tabu.
Die Partner führen einen getrennten Haushalt, also getrennte Kassen, kaufen getrennt ein, keiner versorgt den anderen mit. In Notfällen ist Hilfe gestattet.
Leben auch Kinder in der Wohnung, muss auch ihnen gegenüber die Trennung verdeutlicht werden. Gewisse Gemeinsamkeiten zum Wohl der Kinder sind erlaubt (Mittagstisch). Es sollte geklärt werden, wer sich wann und wie um die Kinder kümmert.
Könnt ihr die Trennung nachweisen? z.b. jeder sein eigenen Raum zum Schlafen, Schränke und co auch getrennt?
Dann seid ihr jetzt eine WG. Jeder stellt seinen eigenen Antrag.
Läuft der Mietvertrag auf eine Person oder auf euch beide? Einen gemeinsamen Mietvertrag könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen und du könntest die Wohnung nur allein übernehmen, wenn sowohl der VM damit einverstanden ist als auch die Miete mit der vom JC angesetzten Miete für eine Person übereinstimmt. Ansonsten braucht ihr beide ne neue Wohnung. Das JC gibt demjenigen, der länger drin wohnen bleibt 6 Monate Zeit zum ausziehen.
Wir haben zwar nur ein Schlafzimmer, aber er hat ein Zimmer für sich mit einem Feldbett. Somit könnten wir getrennte Schlafräume nachweisen
Der Mietvertrag läuft auf uns beide, die Wohnung passt auch ohne ihn noch in den Mietrahmen des Jobcenters.
Da ich mit den Kindern in der Wohnung bleibe, müsste ich dann das mit dem Vermieter klären, damit ein neuer Mietvertrag gemacht wird?