Teilzeit + Minijob= welche Steuerklasse??
Hallo.
Ich arbeite momentan als Teilzeitkraft und verdiene ca. 1200 € im Monat. Mit Leistung von Jobcenter ist mir das aber viel zu wenig. Ich möchte daher einen 450€ Job annehmen. Was muss ich bei der Steuer beachten? Momentan habe ich steuerklasse 2.
2 Antworten
Bei der Steuer ist nichts zu beachten, solange es sich um einen üblichen Minijob handelt und Du nicht Deine Steuernummer dem Arbeitgeber nennst.
Beim jobcenter werden die Einkünfte aber angerechnet, sodass üblicherweise von 450,-€ Zuverdienst nur 165,-€ freigelassen werden.
Das kommt auf die Anzahl der Kinder an. Scheinbar bekommt sie ja derzeit ergänzendes ALG-II (und vermutlich auch Kindergeld und Unterhalt/Unterhaltsvorschuss)
Aber ich hatte mich auch gefragt, woher der hohe Bedarf kommt.
Der Hinweis auf Wohngeld ist natürlich sehr gut.
Du sagst es .....v e r m u t l i c h !
Uns fehlt eben ganz klar, eine gut funktionierende Glaskugel.
Hallo,
an der Steuerklasse ändert sich nichts !
Den 450,- € Job (weil pauschal besteuert, kommt dieser auch nicht in die EstE) musst du dann nur dem JC melden !
Bei einem Teilzeitverdienst von 1200,- € (Netto ?) plus 450,- € aus einem Nebenjob, gibt es vom Jobcenter e' keine Aufstockung mehr. Ein Antrag auf Wohngeld sollte ggf. die evtl. Finanzlücke auch schließen können.
Der Vorteil liegt mit einem Nebenjob also klar auf der Hand......weg vom JC, keine lästigen Anträge mehr !