Student mit Kleingewerbe + Teilzeitjob, welche Steuerklasse?

3 Antworten

Für das Gewerbe erhältst Du keinen Lohn. Es fällt also auch keine Lohnsteuer an. Somit gibt es für das Gewerbe keine Lohnsteuerklasse.

Womöglich musst Du für das Gewerbe Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten. Aber ganz egal, abgerechnet wird mit der Steuererklärung. Ist die Summe der Lohnsteuer und der Vorauszahlungen zu gering, dann musst Du nachzahlen. Ist sie zu hoch, dann kriegst Du was raus.

Am Ende ist es egal, ob Du einen zweiten Arbeitnehmerjob auf Lohnsteuerklasse 6 mit Einkünften in Höhe von 10.000 hast, oder ein zusätzliches Gewerbe mit Einkünften in Höhe von 10.000. Du zahlst in beiden Fällen gleich viel Steuer. So gesehen ist es also grob gesagt nicht falsch, wenn man sagt, dass man mit einem Nebengewerbe so viel Steuern zahlt wie in Steuerklasse 6. Das gleiche Ergebnis hättest Du ohne Zweitjob, wenn Du beim ersten Job mehr arbeitest und 10.000 Euro mehr hast.


SimLeo2404 
Beitragsersteller
 14.03.2023, 00:38

Sehr interessant! Vielen Dank für die Antwort und das Beispiel :)

Ja ich habe wohl auf elementarer Ebene etwas nicht verstanden gehabt. Aber mir ist klar geworden, dass gewerbliche Einnahmen nicht gleichzusetzen sind mit Einnahmen aus Arbeitnehmerverhältnissen, jedoch beide in der Steuererklärung anzugeben sind und somit beide auch versteuert werden (sofern sie den Freibetrag überschreiten).

Bietet deine Uni auch Grundkurse in Sachen Steuern an? Wäre empfehlenswert.

Der Teilzeitjob wäre in der Steuerklasse 1.

Für Gewerbe gibt es keine Steuerklassen, somit auch nicht die 6. Hier werden Abschlagszahlungen fällig.

Unabhängig davon sind Steuerklassen nur eine Vorauszahlung. Wurde zuviel Steuern gezahlt, dann erfolgt eine Rückerstattung.


SimLeo2404 
Beitragsersteller
 13.03.2023, 23:57

Danke für die Antwort, das ist sehr einleuchtend.

Ich dachte, dass mein Gewerbe auch als Tätigkeit gezählt wird und ich so, mit dem Teilzeitjob, mehrere Tätigkeiten ausüben würde. Und mehrere Tätigkeiten dann anders versteuert werden müssten. Ein großer Haufen Mist den ich mir da zusammengereimt habe also x) Danke für die Hilfe!

senior1  14.03.2023, 00:11
@SimLeo2404

Ist auch hinsichtlich der Krankenversicherung alles geregelt?

SimLeo2404 
Beitragsersteller
 14.03.2023, 00:32
@senior1

Ich habe damals die Gründung des Gewerbes meiner Versicherung gemeldet und musste seither jeden Monat den Beitrag (120€) selbst bezahlen. Würde sich da mit dem Teilzeitjob jetzt wieder etwas ändern?

senior1  14.03.2023, 00:44
@SimLeo2404

Wenn du im Teilzeitjob mehr verdienst und dies dann deine Haupttätigkeit ist, dann ist die nebenberufliche Selbständigkeit sozialversicherungsfrei. Grob gesagt. Ob es für Studenten andere Regeln gibt, ist mir nicht bekannt. Die Zuordnung erfolgt übers Jahr gesehen, also nicht monatlich.

SimLeo2404 
Beitragsersteller
 14.03.2023, 00:57
@senior1

Verstehe, ja das wäre der Fall - Ich werde das mit meiner Versicherung klären.

Ich bin ein wenig beschämt, dass ich so wenig über Steuern weiß und/oder gelernt habe. Da muss ich dringend einiges nachholen. Nochmals vielen, vielen Dank für die Hilfe und Auskunft :)

Hinsichtlich des Teilzeitjobs - dieser wäre mit der Steuerklasse I abzurechnen - die Einnahmen aus dem Gewerbe sind per EÜR / Steuererklärung dem Finanzamt zu melden.

Folgend wird dann auf Deine Gesamteinkünfte Einkommenssteuer festgesetzt.