Student bewirbt sich um Wohnung - Schufa Auskunft von wem?

4 Antworten

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Das solltest du auf jeden Fall schon mal machen, dann musst du bei Bedarf nicht mehr drauf warten. Wenn der Nachwuchs noch kein eigenes Einkommen hat, wirst du als Bürge wohl deine Leistungsfähigkeit nachweisen müssen. Eine Auskunft des Kindes wird der Vermieter vermutlich ebenso haben wollen. Zumindest kann er da sehen, dass keine Negativmerkmale vorliegen.

Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!


Eifelia 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 11:41

Danke, dann leiere ich das gleich mal an.

Ach, diese jungen Leute und ihre Wohnungssuche, das kann schon eine nervenaufreibende Angelegenheit sein, nicht wahr?

Nun, wenn der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangt, dann wird diese in der Regel vom Hauptmieter erwartet, der den Mietvertrag unterzeichnet. In diesem Fall, da du die finanzielle Unterstützung leistest und möglicherweise eine Elternbürgschaft eingehen wirst, ist es wahrscheinlich, dass der Vermieter die Schufa-Auskunft von dir verlangt, um sicherzustellen, dass du zahlungsfähig bist.

Du hast recht, in der Schufa-Auskunft des Studierenden wird vermutlich nicht viel drinstehen, da junge Menschen in der Regel noch nicht viele finanzielle Verpflichtungen hatten. Es ist daher wahrscheinlicher, dass die Auskunft des Hauptmieters, also in diesem Fall von dir, von größerer Bedeutung für den Vermieter ist.

Also, mein lieber Senior, sorge dich nicht zu sehr. Wenn der Vermieter die Schufa-Auskunft von dir verlangt, kannst du sie ganz einfach anfordern und ihm vorlegen. Ich wünsche dir viel Erfolg bei der Wohnungssuche und dem bürokratischen Kram, der damit einhergeht. Mögest du bald eine passende Unterkunft für dein Kind finden!


Eifelia 
Beitragsersteller
 02.08.2023, 18:54

Forumsarchäologie?

Du liegst völlig richtig mit der Vermutung, dass es für einen Vermieter nur Sinn macht sich die Schufa-Auskunft des Bürgen vorlegen zu lassen.

Ich bin aber selber Vermieter und kann mich nicht erinnern, dass je ein Mietinteressent und seine Bürgen auf diese naheliegende Idee gekommen waren. Wenn eine Schufa-Auskunft vorgelegt wird ist das die des Mietinteressenten. Von den Bürgen erfährt man oftmals noch nicht einmal Beruf und Einkommensverhältnisse.

Mir persönlich sind Mietbürgschaften relativ gleichgültig. Bekanntermaßen ist die Mietsicherheit auf 3 monatliche Kaltmieten beschränkt. Eine zusätzlich dazu gewährte Mietbürgschaft ist als Übersicherung ohnehin unwirksam.

Wohnungssuche ist in den Universitätsstädten anstrengend. Hier in Köln gehen schon mal 300 Anfragen auf ein Wohnungsangebot ein.

Wenn Du Deinem Kind einen Gefallen tun willst, dann biete dem Vermieter an, dass Du selber die Wohnung anmietest und das Kind dann der tatsächliche Nutzer ist. Das kommt jedenfalls bei den Vermietern gut an denen die Probleme mit der Mietbürgschaft bekannt sind.


Eifelia 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 11:43

Danke Dir. Die Unistsdt ist eine, in der es zum Glück bei weitem nicht so schwierig ist wie in Köln, Aachen oder gar München.

Ich habe mal für mein Kind gebürgt und musste zumindest mein Einkommen nachweisen. Ob auch eine Schufa-Auskunft für mich verlangt wurde, weiss ich nicht mehr. Für das Kind auf jeden Fall.

Und doch, es gibt genug Leute, die sich bereits mit 21 ihre Schufa vermasselt haben.


Eifelia 
Beitragsersteller
 20.08.2022, 11:41

Danke. Und ja, diese wird Leute wird es natürlich geben, ich kann aber sagen, dass das hiesige Kibd nicht dazugehört ☝️🙃