Hat deine Mutter schon Demenz oder anderes in der Richtung? Dann wäre ich noch vorsichtiger.
...Ich werde noch mit unserem Notar sprechen. Am einfachsten ist es wohl wirklich wenn es meine Mutter selber löschen lässt. Sie kann nur aus gesundheitlichen Gründen nicht selber zum Grundbuchamt oder zum Notar...
Falls die Rechtsgeschäftefähigkeit nicht mehr vorhanden ist kann man dir ein Strick daraus drehen. Das staatliche Betreuungsamt ist da ziemlich komisch. Prüf es zuerst mit einem Fachanwalt bevor du etwas tust was du hinter bereust.
Was du gut und richtig findest mit deiner Mutter sehen die ganz anders. Ich kenne einige selbst mit Generalvollmacht und Vollsorgemacht die ordentlich Ärger hatten, da sie es zuvor nicht mit einem Fachanwalt abgeklärt haben. Die Vollmachten haben oft Fehler die erst später zu Tage kommen.
Lies das einmal. Danach siehst du wie Betreuungsämter in etwa denken. Das versteht ein Normalo garantiert nicht, selbst Anwälte die nicht spezialisiert sind.
http://www.erbschleicher.net/category/demenz
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Ansonsten aus Erfahrung klug werden heißt das Motto ohne Fachkompetenz.