Hat deine Mutter schon Demenz oder anderes in der Richtung? Dann wäre ich noch vorsichtiger.

...Ich werde noch mit unserem Notar sprechen. Am einfachsten ist es wohl wirklich wenn es meine Mutter selber löschen lässt. Sie kann nur aus gesundheitlichen Gründen nicht selber zum Grundbuchamt oder zum Notar...

Falls die Rechtsgeschäftefähigkeit nicht mehr vorhanden ist kann man dir ein Strick daraus drehen. Das staatliche Betreuungsamt ist da ziemlich komisch. Prüf es zuerst mit einem Fachanwalt bevor du etwas tust was du hinter bereust.

Was du gut und richtig findest mit deiner Mutter sehen die ganz anders. Ich kenne einige selbst mit Generalvollmacht und Vollsorgemacht die ordentlich Ärger hatten, da sie es zuvor nicht mit einem Fachanwalt abgeklärt haben. Die Vollmachten haben oft Fehler die erst später zu Tage kommen.

Lies das einmal. Danach siehst du wie Betreuungsämter in etwa denken. Das versteht ein Normalo garantiert nicht, selbst Anwälte die nicht spezialisiert sind.

http://www.erbschleicher.net/category/demenz

http://www.erbschleicher.net/category/testierfahigkeit

http://www.erbschleicher.net/category/gutachten

http://www.erbschleicher.net/category/schenkungen

Ansonsten aus Erfahrung klug werden heißt das Motto ohne Fachkompetenz.

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Mach bloß nichts ohne Fachanwalt sonst hast du nachher noch mehr Probleme.

....Könnte das Sozialamt Geld bez Wohnrecht...

An deiner Stelle würde ich gleich mit allen Papiere zum Anwalt und ihn das einschätzen lassen wie man vorgeht. Dem Sozialamt gleich sagen das der Anwalt der Ansprechpartner ist.

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Es kommt darauf an was in der Vorsorgevollmacht enthalten ist. Es muss Ausdrücklich darauf hingewiesen sein welche Rechtsgeschäfte du erfüllen darfst falls sie es nicht mehr kann. Steht es nicht drinnen, darfst du es nicht.

Das wird in der Generalvollmacht normal alles abgehandelt. Kläre das bei dem Amt für Betreuung ab bevor es Ärger gibt.

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Das hängt schon einmal von den alten Vorgängen ab, wie es da ausgesehen hat. Das aus versehen wird ein Richter in seinem Fall starke bedenken geben das zu glauben.

...der zwar ausversehen, aber fahrlässig ein großes Gebäude in Brand gesetzt...

Es geht hier bestimmt um einen beträchtlichen Schaden. Das keiner verletzt wurde ist erstmal zweitrangig. Es kann im einem Gebäude immer ein Menschen sein, der dadurch zu tote kommen oder schwer verletzt werden kann.

Bei einem Industriegebäude kann die Existenz der ganzen Firma und deren Mitarbeiter auf dem Spiel stehen.

Aufgrund seiner Vorstrafe, vor allem gefährlicher Körperverletzung wird der

...ist aber vorgestraft wegen Drogenbesitz und gefährlicher Körperverletzung...

Richter davon ausgehen, das es ihm nicht interessiert hatte welche Folgen da an marschieren. Das aus versehen in seinem Fall dürfte nur gering wirken bis gar nicht.

Eine Jugendstrafe dürfte fällig sein mit entsprechender sozialer Betreuung was auch nötig wäre, sein Leben in Griff zu bekommen. Da würde ich gleich an seiner Stelle eine Lehre oder ein höheren Bildungsabschluss machen für die Zukunft. So hat er eine Perspektive sein Leben in die richtige Richtung zu lenken.

Das würde ich auch dem Richter sagen bei der Verhandlung. Am besten mit dem Anwalt die Möglichkeit im Vorfeld schon klären welche Möglichkeiten in seinem Bereich liegen, Schulisch usw..

Vielleicht hat er das Glück, das der Richter so was unterstützt mit Bewährungsauflagen wenn er das durchzieht was ich genannt habe.

Eine Schadensersatzklage seitens Versicherung käme noch hinter her. Da kann er dann Privat Insolvenz gleich machen.

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Du bist von der Bank beraten worden und hast es auch bestimmt unterschrieben. Die sind sehr pingelig. Ich habe von meiner Mutter ein Depot überschrieben und die von der LBBW hat mir eine 1/2 Stunde die Ohren voll gesülzt. Die Schlussfrage, haben sie alles verstanden? Das ist ein Fonds den man jeder Zeit verkaufen kann. Da musst du bei denen vorbeigehen und mit denen es zusammen machen falls du kein Direktbanking hast. Daten aus finanzen.net LBBW Balance CR 40 Fonds WKN: 989699 / ISIN: LU0097712045

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