Steuern bei Minijob, Pflegegeld durch Pflege eines Nachbarn und Übungsleiterpauachale?

2 Antworten

Das Pflegegeld ist nur für den Empfänger des Pflegegeldes steuerfrei und wenn ihn ein Angehöriger pflegt.

Bei Dir wäre es zu versteuern.

Aber Du hast uns völlig verheimlicht, wovon Du lebst .Ohne das, kann man kaum einen vernünftigen Rat geben, schließlich wirst Du nicht von Minijob und 200,- Euro als bungsleiter Dein ganzes Leben inkl. Krankenversicherung bestreiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

dockel 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 15:43

Vielen Dank für die Antwort. Ich studiere nebenbei und bin noch bei meiner Familie mitversichert. Daher habe ich noch nicht viel Ahnung von Steuern.

Wohnen tu ich noch bei meinen Eltern. Wie viel von den 300€ würde dann steuerlich abgezogen werden? Minijob und Übungsleiterpauschale würden dann weiter unbeeinflusst dabei bleiben oder ?

wfwbinder  15.11.2023, 21:41
@dockel

Es gibt da keinen Steuerabzug udn Steuern sind sowieso nciht Dein Problem, denn Du liegst unter dem jährlichen Grundfreibetrag.

Aber mit den Einkünften fliegst Du aus der Familienversicherung udn musst Dich selbst krankenversichern.

Da Du studierst in der Studenten KV.

Selbst, wenn das Pflegegeld versteuert werde müßte, ist es noch weit unter dem Steuerfreibetrag (10.908 €/jahr). Unter der Voraussetzung, daß du kein Einkommen, als das erwähnte hast.


dockel 
Beitragsersteller
 15.11.2023, 14:32

Ja das stimmt. Pfelgegeld wird nicht mit einer Übungsleiterpauschale zusammengerechnet oder? Also weil ich dann ja über 3000€ durch aufwandsentschädigung kommen würde.