Sozialamt stellt Fragen über vor 8 Jahren getätigte Schenkungen vom Vater an Tochter
Mein Vater ist seit 2009 im Pflegeheim. Jetzt habe ich vom Sozialamt einige Fragen per Brief zugesandt bekommen. Darin möchte das Sozialamt wissen, warum die mit Datum und genauem Überweisungsbetrag getätigten "Schenkungen" vorgenommen und wofür dieses Geld ausgegeben worden ist. Weiterhin wird nach mehreren Abbuchungen eines Sparkontos meines Vaters angefragt , ob ich evtl. Kenntnis darüber hätte, an wen diese aufgeführten Beträge gezahlt worden sind.
Bin ich verpflichtet auf dieses Schreiben überhaupt zu antworten, zumal mein Sohn (sein Enkel) im Jahr 2008 das Haus meines Vaters als Schenkung erhalten hat, obwohl ich eigentlich im Testament als Haupterbin benannt wurde. In dieser Schenkungsurkunde ist zu Beginn vermerkt, dass ich als Tochter in der Vergangenheit bereits einige größere Schenkungen erhalten hätte und somit das Erbe an den Enkel übergehen soll. Ferner hat lt. Schenkungsvertrag lenbenslanges Wohnrecht in diesem Haus. Wie ist hier am besten zu verfahren???
1 Antwort
Anwaltlichen Rat einzuholen ist sicherlich angebracht.
Dein Vater hat sich durch Schenkungen letztlich selbst so verarmt, dass sein Einkommen nicht mehr ausreicht um die Lebensunterhaltskosten zu decken sondern er auf Sozialleistungen zurückgreifen muss. Daher ist es natürlich gerechtfertigt, dass das Sozialamt alle von ihm getätigeten Schenkungen und durchgeführten größeren Geldtransaktionen (mögliche verdeckte Schenkungen)der letzten 10 Jahre nachvollzieht und auf eine mögliche Rückforderbarkeit hin überprüft.
Da die Schenkung an Dich nicht zur Verarmung beigetragen hat - schließlich war ja viele Jahre noch die Immobile vorhanden gibt es Ansatzpunkte sich gegen eine Rückforderung zu wehren.
Die Auskunftspflicht hat der Gesetzgeber ausreichend geregelt, da wirst Du nicht umhinkommen, da Du noch dazu in gerader Linie verwandt bist und schon daraus sich eine Unterhaltspflicht ableiten läßt.
"Da die Schenkung an Dich nicht zur Verarmung beigetragen hat ...."
Klar, die einzelne Aktion hat nicht zur Verarmung geführt, deshalb muß man die letzten 10 Jahre in ihrer Gesamtheit betrachten. Leider können sich Beschenkte legal entreichert haben und können so u.U. nicht mehr herangezogen werden.