Sondertilgung, Rate reduzieren vs. Laufzeit reduzieren
Ich habe ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit einem jährlich einmaligen Sondertilgungsrecht aufgenommen. Ich möchte nun tilgen.
Mein damaliger Vermittler und Ansprechpartner meint nun, ich könne nicht zwischen den Alternativen: 1 „Reduzierte Rate“ bzw. 2. „Reduzierte Laufzeit“ wählen. Eine stichhaltige Begründung bzw. ein Verweis auf einen Gesetzestext dafür, dass sich durch die Tilgung nur die Laufzeit verringern würde, eine Verringerung der Rate aber nicht möglich sei, kann er nicht liefern.
Der Hinweis: „Annuität bleibt immer gleich hoch“ reicht mir nicht.
In meinem Vertrag ist die Option Sondertilgungsrecht nicht näher beschrieben. Im Kleingedruckten sowie irgendwelchen Broschüren kann ich nichts dazu finden, wie die Tilgung rechnerisch umgesetzt wird.
Im Klartext: Das Sondertilgungsrecht an sich, ist nicht das Thema. Sondern, ich will tilgen und den Effekt in der Höhe der Rate haben, nicht in der Laufzeit. PS: (Ich habe auch die Alternative 2 mal während der Laufzeit kostenfrei den Tilgungssatz zu verändern, aber das ist hier nicht das Thema.)
Kann mir jemand dabei helfen, einen Gesetzestext oder anderweitigen Beschluss schwarz auf weiß zu finden, um mich selbst zu überzeugen was geht und was nicht.
Vielen Dank Putthahn
1 Antwort
Die Ausnutzung des Sondertilgungsrechtes führt grundsätzlich nur zu einer Laufzeitreduzierung, weil die durch die Sondertilgung ersparten Zinsen dem Tilgungsanteil der Annuität zugeschrieben werden. Dies gilt bis zum Ablauf der vereinbarten Zinsbindungszeit. Eine Kapitaldienst-/Annuitätsratenanpassung während der Zinsbindungszeit ist m. W. nicht üblich. Sie würde auch zu sehr in die Refinanzierung des Darlehnsgeber einwirken.
Nach Ablauf der Zinsbindungszeit hast Du das Recht auf Ratenanpassung (notfalls könntest Du die Bank wechseln!), aber dabei soll es nicht zu einer Laufzeitverlängerung kommen. Bei einer über 10jährigen Zinsbindungsdauer hast Du das Recht auf Darlehnskündigung zum Ende der 10-Jahresperiode nach letzter Auszahlung (bzw. neuerem Zinsbindungsbeginn). Bei dieser Konstellation kann sich Deine vorher erfolgte Sondertilgung auch in einer Reduzierung der Annuität niederschlagen.