Soll in einer Tätigkeitsbeschreibung mit Angabe vom prozentualen Aufwand für die jeweiligen Tätigkeit auch eine Vertretung mit einer Prozentzahl erscheinen?
Hallo.
Ich soll bei mir im Verwaltungsbereich eine Tätigkeitsauflistung machen. Dabei soll jede Aufgabe mit einem prozentualen Zeitaufwand angegeben werden. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob meine Arbeit als Vertretung für zwei Personen, die ich über das Jahr verteilt immer wieder mache, wenn die Personen krank sind oder in Urlaub sind, auch einen gewissen Prozentsatz einnehmen soll?
Irgenwie schon oder?
Also z.B. 50 % Buchhaltung ... 30 % Controlling ... 10 % Vertretung ... Aufgaben Person 1 10 % Vertretung ... Aufgaben Person 2
2 Antworten
Ich würde die Vertretungszeiten aufführen, da sie anstelle Deiner sonstigen Tätigkeiten Teile Deiner Arbeitszeit darstellen und möglicherweise zu Lasten Deiner ureigensten Aufgaben gehen. Dieser Zeit- und Interessenkonflikt sollte wertneutral beschrieben werden.
Allerdings sollte bei der jeweiligen Vertretung deutlich und inhaltlich beschrieben werden, ob es sich um ein höher-, gleich- oder niederwertigeres Aufgabengebiet handelt.
Ohne es zu wissen, denke ich doch, dass es um die Wertigkeit Deiner Tätigkeit geht und evtl. um höhere Eingruppierung.
Wenn Du also gleichwertige Arbeit während der Vertretungszeiten erledigst, dürfte das irrelevant sein ( auch wenn es subjektiv anstrengend ist, andere zu vertreten).
Hast Du durch die Vertretungen aber höhere Anteile an höher eingeschätzten Tätigkeiten zu erledigen, z. B. mehr controlling statt Buchhaltung , oder gar noch andere Funktionen, so würde ich das da einfließen lassen.
Meine Meinung als Laie erst mal.