Solarprodukte in Holland kaufen in Deutschland verkaufen?
Hallo in die Runde!
ich stehe kurz davor mich neben meinen fest angestellten Arbeitsverhältnis mit Kleingewerbe(nicht Kleinunternehmerregelung) selbstständig zu machen. Durch Beziehung zum Grosshandel in Holland könnte ich Produkte für Solar zu günstigeren Konditionen bekommen, diese nach Deutschland transportieren und verkaufen. Ab 01.01.2023 darf ich beim Verkauf von Solarprodukten an Kunden keine Umsatzsteuer berechnen. Da ich keine Umsatzsteuer kassiere, muss ich auch keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen. Was passiert mit den Rechnungen wie Benzin, Automiete etc. wo ich Umsatzsteuer zahle? Bekomme ich diese vom Finanzamt erstattet?
Meine Frage: Muss ich auf Produkte, die ich in Holland ohne Umsatzsteuer einkaufe später in Deutschland irgendwelche bis auf Einkommenssteuer noch zusätzlich Steuern(Zoll oder Umsatzsteuer) zahlen?
ich möchte keine böse Überraschungen erleben.
Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus.
1 Antwort
Ab 01.01.2023 darf ich beim Verkauf von Solarprodukten an Kunden keine Umsatzsteuer berechnen.
Warum darfst Du es nicht?
Wenn Du in 2023 weniger als 22.000,- Euro Umsatz (Einnahmen erwartest, musst Du es nicht, weil Du Kleinunternehmer bist.
Was passiert mit den Rechnungen wie Benzin, Automiete etc. wo ich Umsatzsteuer zahle? Bekomme ich diese vom Finanzamt erstattet?
Natürlich nicht, denn Du zahlst keine Umsatzsteuer als Kleinunternehmer, also hast Du keinen Vorsteuerabzug.
Muss ich auf Produkte, die ich in Holland ohne Umsatzsteuer einkaufe später in Deutschland irgendwelche Steuern(Zoll oder Umsatzsteuer) zahlen?
Ja, das sind innergemeinschaftlich Käufe, auf die Du 19 % Umsatzsteuer zahlst.
Die frage stellt sich, was für "Solarprodukte es sind.
Eventuell könnte es günstiger sein, wenn Du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und sowohl die Umsatzsteuer aus den innergemeinschaftlichen Käufen und die aus Deinen Kosten abziehst und lieber Umsatzsteuer auf Deine Preise aufschlägst.
Weil die erwartende Umsätze hoch sind hat KU-Regelung keinen Sinn. Dafür Kleingewerbe scheint richtig für mich zu sein. Ich werde Kleingewerbe nebenberuflich machen.
Rechtsanwältin der Ihk hat mir folgendes Link geschickt
Auch das habe ich im Netz gefunden. Es gilt EU weit.
Können Sie das bitte erläutern? Auch Einfuhr von Photovoltaik ist vom Umsatzsteuer befreit.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Ich glaube, er meinte das hier:
https://www.energie-fachberater.de/news/steuerbefreiung-fuer-photovoltaik-anlagen-bis-30-kw-ab-2023.php#:~:text=Seit%20dem%201.1.2023%20f%C3%A4llt,Module%2C%20Wechselrichter%20und%20auch%20Solarstromspeicher.