Insgesamt hängt das doch davon ab, wie hoch Dein Einkommen aus der Selbständigkeit insgesamt ist.
Solange Du unter den 17.500 im Jahr bleibst, kannst Du genausogut eine Rechnung schreiben, das macht auch keine Arbeit, weil Du es in der EK-Steuer einfach wie deine anderen Einnahmen auch verbuchst.
Wie wfwbinder aber schon sagt: Prinzipiell gilt, dass man dann den Stundenlohn entsprechend höher ansetzt, weil man die Sozialabgaben selbst abrechnet.
Den Krankenkassenbeitrag wird es wohl in dieser Einnahmehöhe nicht beeinflussen. Der Verdienst wird ja nicht monatlich abgefragt, sondern über das Jahr berechnet. Ob Du dann im Durchschnitt über die Bemessungsgrenze kommst, musst Du ausrechnen (liegt bei ca. 1200/Monat, also Jahresverdienst zusammenzählen, dann durch 12)
Für mich ist das einzig Fragliche an der Sache die Berufshaftpflicht. Da die Tätigkeit doch anders ist als die, die Du vermutlich versichert hast, würde ich mich bei der Versicherung erkundigen, ob Du auch hier abgesichert bist, wenn Du z.B. jemandem was Schweres auf den Fuß fallen lässt oder was weiß ich, die Hütte vom Arbeitgeber abfackelst, weil Du nicht auf die Kerzen aufgepasst hast.