Hallo. In den nächsten Tagen bekomme ich von der DRV einen schriftlichen Bescheid das ich auf einen speziellen Beruf eine Umschulung genehmigt bekomme.
Demnächst beginnt bereits ein vorbereitungskurs darauf und wenn ich einen Betrieb für eine Ausbildung /Umschulung finde dann solle ich bereits Anfang nächsten Jahres wenn alles gut läuft mit der betrieblichen Umschulung beginnen. Zum Halbjahr ..
(Also THA schon bewillig , berufstestung schon positiv erfolgt , Bewilligung auf den Beruf erfolgt lt.beraterin in den nächsten Tagen ).
Die Frage ist nur macht es mir Probleme wenn meine au weiter läuft bis zum Beginn oder über den Beginn des vorbereitungkurses hinaus oder muss die au sogar weiter laufen. Habe Angst das ich mich nun noch weitere Probleme bereite ..
Kurz zur Vorgeschichte :
Bin seit knapp über einem Jahr krank geschrieben. Seit Mai diesen Jahres dann nach Reha und anschließender abgebrochener Wiedereingliederung im alten Beruf dann weiterhin krankgeschrieben "langfristig auf meinem alten Beruf ", kann diesen nicht mehr ausüben .
Das Arbeitsverhältnis wurde seit Mai von meinem alten Betrieb aus gekündigt da es ja keine Aussicht auf ein zurück kommen gab.
Nun bin ich bis heute immernoch wie gehabt krank geschrieben und die Umbildung wurde mir bereits mündlich , in den nächsten Tagen schriftlich zugesagt .
Nun beginnt die Tage der Kurs und die Frage nun "sollte " ich weiterhin krank geschrieben sein wie bislang auch wenn der Kurs bald startet oder darf ich vor dem Kurs keine au mehr haben?
Selbstverständlich ist das kein Wunschkonzert , so sollte das auch noch rüber kommen, und natürlich muss ich mit meinem Arzt auch erst einmal darüber sprechen was er aus gesundheitlichen Aspekten meint , doch einer Umschulung sieht er als Versuch erst einmal positiv entgegen. Nun möchte ich aber nichts falsch machen so zu sagen und habe keine Ahnung wie das weiter gehen soll..mein Arzt vermutlich auch nicht ..
Die KK meinte bereits bevor ich die Bewilligung hatte , das ich im April ausgesteuert werden würde.
Ich bin auch gar nicht sicher wie es dann weiter gehen würde in meinem Falle falls ich bis dato keinen ausbildungsbetrieb finde ..
Und zählt der vorbereitugskurse bereits als "Umschulung "? Da bin ich mir auch nicht sicher , denn ich habe hier noch Bögen auszufüllen die ich unmittelbar kurz vor Beginn der Umschulung ausfüllen soll .. Also dann jetzt bereits vor dem Kurs ausfüllen ,oder erst im Februar , sollte die Umschulung da starten ?
Ich habe momentan sehr viel Angst noch mehr Probleme zu bekommen, habe Kinder und mein Freund trennt sich gerade von mir , und mit dem übergangsgeld das ich dann bekomme kann ich weder Miete noch sonst was bezahlen ..gibt es da noch zusätzliche Hilfen? Mein Auto ging nun auch noch kaputt und bei mir kommt gerade alles zusammen ..:(
Habe bald einen Arzt Termin , vielleicht kann mir jemand helfen und schritt für schritt meine vielen aber dringenden Fragen beantworten? Vielen dank vorab!
Soweit ich weiß sind "Yogalehrer" und Taiji-Lehrer" keine geschützten Begriffe, es gibt aber Richtlinien seitens der Dachverbände und üblicherweise muss man schon eine Ausbildung mit einer bestimmten Anzahl praktischer Übungsstunden und theoretischer Inhalte (Didaktik, Philiosophie etc.) machen, allerdings nicht an Universität oder Ähnlichem. Bei Recherchen im Internet findet man sich wiedersprechende Aussagen. An wen wendet man sich am Besten mitdieser Thematik? Steuerberater? Finanzamt?