Antwort
Während der Transfergesellschaft erhalten Sie Lohnersatzleistungen (Transferkurzarbeitergeld), weil Ihre Arbeit ausgefallen ist. Alle Leistungen aus dem SGB (also auch das Elterngeld) orientieren sich an dem Gehalt, was Sie bekommen hätten, wenn Ihre Arbeit nicht ausgefallen wäre, also auf Basis dessen, was in Ihrem Dreiseitigen Vertrag als Berechnungsbasis für Ihr Entgelt in der Transfergesellschaft steht (vorheriges Bruttogehalt). Dies bezieht sich ebenfalls auf die Zeit des Mutterschutzes. Diese Auskunft sollte Ihnen aber auch die Transfergesellschaft (vorausgesetzt, es ist ein seriöser Träger) geben können.