Second Hand?

4 Antworten

Indem du den Dieb findest und verklagst.

Oder das Risiko abgesichert war.

Hallo,

du als Kunde bist mit diesem Second Hand Shop einen Vertrag eingegangen. Der Vertragsinhalt regelt diesbezüglich konkrete Vorgehensweisen.

Jeder Selbsständige sollte sich u.a. auch gegen diese Fälle absichern und eine Einbruchdiebstahlversicherung (Inhaltsversicherung) abgeschlossen haben. Wurde dies versäumt, haftet der Shopbetreiber.

Welche Art Vertrag hattest Du mit dem Ladenbesitzer udn wie ist der Ladenbesitzer versichert?

Hast Du ihm die Taschen in Komission gegeben?

Hat er eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung?

Wenn Du die Taschen in Agentur gegeben hast (der Ladenbesitzer ist Verkaufsagent, er verkauft im eigenen Namen auf fremde -Deine- Rechnung), so hat er natürlich die ihm anvertraute Ware vor Untergang und Diebstahl zu sichern.

Die Ware war Dein Eigentum, aber in seinem Besitz udn er war ggf. wirtschaftlicher Eigentümer, denn er dürfte ja die Taschen verkaufen, wenn der Preis, den ihr vereinbart hattet, für Dich erzielt wäre.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Da wäre als erstes die Frage, was denn in den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Second-Hand-Shop steht.