Schwanger von WG Mibewohner-automatisch dann eine Bedarfsgemeinschaft?
Meine Freundin ist derzeit leider arbeitslos und lebt in einer WG. Dort hat sie nun ihren neuen Lebensgefährten kennen-u. liebengelernt, wie man so schön sagt. Wie verhält sich das jetzt mit der Bedarfsgemeinschaft- muß sie das der ARGE nun mitteilen, daß sie schwanger ist, und wer der Vater ist? Wird dann autom. eine Bedarfsgemeinschaft draus, und sie bekommt kein Geld mehr? Er abeitet. Oder ist das erst ab Geburt Thema, oder gar rückwirkend ein Problem, weil man nun schon vorher Bedarfsgemeinschaft unterstellt?
2 Antworten
Deine Freundin muss, wenn das Kind da ist, eine Änderung beim JC angeben und dann könnte die Wohnsituation umgedeutet werden.
Bis dahin ist es erst mal egal. Nicht die Schwangerschaft, sondern die Geburt muss dem Jobcenter mitgeteilt werden.
Wie lange existiert denn diese WG schon mit diesem neuen Lebensgefährten? Denn Im allgemeinen wird angenommen und unterstellt, dass nach 12 Monaten eine Bedarfsgemeinschaft bestelt.
Sobald ein (gemeinsames) Kind da ist wird auch angenommen und unterstellt dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt. Daher wird spätestens ab Geburt des Kindes eine Bedarfsgemeinschaft draus. Allerdings gibt es ab dann auch Elterngeld (300€) plus Kindergeld (184€). Zumdem gibt es ab er 12ten Schwangerschaftswoche einen Zuschlag/Erhöhung des ALG2-Satzes
Je nach Einkommen des Partners wird der ALG2-Anspruch sinken oder gar ganz wegfallen. Im letzteren Falle muss sich die Mutter dann auch noch selber Krankenversichern (für ca. 150€ im Monat). Im Gegenzug darf der zahlende Partner die Unterstützung als "außergewöhnliche Belastung" bei der Steuererklärung angeben.
Aber die Schwangerschaft erhöht doch ab der 12ten Woche den ALG2-Satz: Mehrbedarf für Schwangerschaft des Antragstellers = 65.00 €. Ist dann die (freiwillige) Angabe nicht sinnvoll?