Schwanger mit 17, ausziehen und Geld von Jobcenter bekommen?


26.12.2021, 00:22

Falls ja, was müsste ich wo beantragen?

5 Antworten

Du kannst Leistungen nach dem SGB II bei deinem zuständigen Jobcenter beantragen, wichtig ist aber das du sagst das du schwanger bist. Such dir eine Wohnung die zu den angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) deiner Kommune passt und hol dir die Zusicherung zur Übernahme der KdU.

Du solltest Dich rat-/hilfesuchend ans JA wenden, denn irgedwer wird die Vormundschaft für Dein Kind übernehmen ( müssen ), da Du zum Geburtsdatum des Kindes noch minderjährig sein wirst.

Und ich denke mal, das JA wird Dir als 17-jähriger Mutter kaum ein eigenständiges Leben mit Kind zutrauen. Somit stellt sich die Frage nach einer Mutter-Kind-Einrichtung.

Du bist minderjährig, somit bekommt per Gesetz das Jugendamt die Vormundschaft bzgl. deine Kindes und bestimmt, was passiert. Wohin willst du denn ziehen? Was meinst du denn, welcher Vermieter dich nimmt? Du hast kein Einkommen. Du wirst vom Amt leben, welcher Vermieter will das schon? Noch dazu bist du minderjährig und darfst ohne Zustimmung der Sorgeberechtigten gar keinen Mietvertrag abschließen. Zu deinem Zuverdienst auf den du dich bewirbst: Welcher Arbeitgeber wird dich schwanger einstellen? Oder sieht man nicht, dass du schwanger bist? Aber auch für den Job brauchst du das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten. Das ist alles nicht so einfach, wie du dir das vorstellst.


Susie417  29.07.2022, 14:27

Mutter-Kind-Heim.

lyann0305 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 11:59

Ich habe mir darüber schon Gedanken gemacht und stelle es mir auch nicht einfach vor :)

ich lebe auch nicht vom Amt ich arbeite beziehe von dem Job wie oben genannt nur 450€ also bitte wenn du antworten willst dann mach es auch nett und vernünftig und nicht so

Wassonst  26.12.2021, 12:12
@lyann0305

450€ sind kein Einkommen, mit dem man eine Wohnung bekommt und halten kann! Wenn du weiter nichts hast, wirst du spätestens mit Kind vom Amt leben, wovon denn sonst? Minderjährig bist du trotzdem oder nicht? Ich antworte dir sehr vernünftig mit den Möglichkeiten, die sich dir halt eben nicht bieten. Nettsein hilft dir auch nicht weiter.

Ein Mutter-Kind-Heim ist eine Möglichkeit, hast du darüber nachgedacht?

Deine ersten Ansprechpartner neben den Eltern sind jetzt Jugendamt und eine Familienberatungsstelle.

lyann0305 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 14:11
@Wassonst

Wie gesagt ich bekomme einen Job wo ich + den 450€ noch 1.700 raus habe, hatte ich im Text auch erwähnt.
und so ein Heim kommt fpr mich auf keinen Fall in frage, ich Regel das lieber allein danke dir :)

Wassonst  26.12.2021, 14:18
@lyann0305

Sorry, aber da steht nicht, dass du den Job schon hast, da steht was von bewerben? Und mit Kind wirst du dann sofort weiterarbeiten, damit du das Geld weiterhin so zur Verfügung stehen hast?
Dass du das alles wegen deiner Minderjährigkeit aber gar nicht so alleine regeln kannst, hast du immer noch nicht verstanden, oder?

Lasse Dich bitte vom Jugendamt und/oder der Caritas beraten, die helfen dir!

Zu dem bereits genannten möchte ich noch darauf hinweisen, dass Du in den meisten Bundesländern noch schulpflichtig bist...


lyann0305 
Beitragsersteller
 26.12.2021, 12:07

Ich möchte mal darauf hinweisen, das meiner Schulpflicht mit meinem Job wo ich die 450€ verdiene nachgehe :)

Eifelia  26.12.2021, 12:39
@lyann0305

?? Wenn das eine Ausbildung ist, hast Du natürlich Recht. Auf meinem Puppenteller bezeichet der Ausdruck "Job" halt was anderes als eine Ausbildung 🤷‍♂️