Schulwegunfall: Kosten für Sachschäden steuerlich absetzbar?
Hallo, wir haben keine private Haftpflichtversicherung, deshalb mussten wir die von unserem Kind bei einem Schulwegunfall an zwei Fahrzeugen entstandenen hohen Sachschäden übernehmen, da das Kind (17 Jahre) laut Polizei schuld war.
Frage: Können die in diesem Zusammenhang selbst gezahlten Unfallkosten steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden?
2 Antworten
Tja, das kommt dabei raus, wenn man 50 Euro im Jahr für eine private Haftpflichtversicherung, eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, einspart!
Und wenn überhaupt, dann könnte das euer Kind in ihrer Steuererklärung angeben, ihr jedoch nicht.
Denn euer Kind ist Schädiger, nicht ihr.
Eure Zahlung würde ich einfach mal als Darlehen an das Kind auslegen, weil das Kind vermutlich nicht über die finanziellen Mittel verfügt.
Euch alles Gute!🍀🍀🍀
Welche Einnahmen stehen denn diesen Werbungskosten gegenüber? Das Kind wird doch wohl kaum für den Schulbesuch bezahlt werden. Das kann nicht funktionieren.
Versuchen könnte man die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anzusetzen. Auch das erscheint mir aber eher zweifelhaft und man hätte ohnehin einen Abzug in Höhe des zumutbaren Selbstbehalts.