Schulbücher "gestohlen"?
Hallo, Ich bin vor kurzem aus der Wohnung meiner Freundin gezogen und habe meine schulbücher bei ihr gelassen damit sie die später bei der Schule abgeben kann (ich bin recht weit ins Ausland gezogen) nun hat sie ihre meinung geändert und meint dir Bücher nicht abgeben zu wollen und möchte auch nicht dir Bücher an einen Freund in der Nähe abgeben. Nun muss ich 136€ zahlen und frage mich ob ich das nun wirklich zahlen muss wenn ich doch weiß wo die Bücher sind und sie mir verweigert werden.
4 Antworten
Ja musst du, es lag in deiner Verantwortung die Bücher abzugeben.
Inwiefern du die Ex-Freundin zu Schadensersatz ranziehen kannst steht auf einem anderen Blatt und hängt von der Beweisbarkeit ab.
Wieso "gestohlen"!!!
Bullshit!!!
DU selbst hast diese doch in der Wohnung belassen, vom Diebstahl sehe ich da Null!
Und zur Schule oder zum Freund bringen kannst Du die Ex nicht zwingen!
Es muss ein Termin vereinbart werden und dann kann der Freund diese abholen. Das kann und darf die Ex nicht verhindern, sonst macht sich die Ex schadensersatzpflichtig!!!
Bitte jemand anderes aus der Schule die Bücher abzuholen und abzugeben und gebe ihm einen 10 er
sorry, das was du beschreibst, ist kein "Diebstahl"!!!
wenn man etwas freiwillig irgendwo liegen lässt, ist das kein Diebstahl sondern "schusseligkeit"
Deine Exfreundin kann ich verstehen, ich hätte da auch keine Lust drauf, Dinge, die mir nicht gehören, irgendwo abzugeben, erst Recht zu ihr unbekannten Personen.
Dann bezahl doch die 136 euronen, ist billiger, als zurückzureisen.