Schulbücher "gestohlen"?

4 Antworten

Ja musst du, es lag in deiner Verantwortung die Bücher abzugeben.

Inwiefern du die Ex-Freundin zu Schadensersatz ranziehen kannst steht auf einem anderen Blatt und hängt von der Beweisbarkeit ab.

Wieso "gestohlen"!!!

Bullshit!!!

DU selbst hast diese doch in der Wohnung belassen, vom Diebstahl sehe ich da Null!

Und zur Schule oder zum Freund bringen kannst Du die Ex nicht zwingen!

Es muss ein Termin vereinbart werden und dann kann der Freund diese abholen. Das kann und darf die Ex nicht verhindern, sonst macht sich die Ex schadensersatzpflichtig!!!

Bitte jemand anderes aus der Schule die Bücher abzuholen und abzugeben und gebe ihm einen 10 er

sorry, das was du beschreibst, ist kein "Diebstahl"!!!

wenn man etwas freiwillig irgendwo liegen lässt, ist das kein Diebstahl sondern "schusseligkeit"

Deine Exfreundin kann ich verstehen, ich hätte da auch keine Lust drauf, Dinge, die mir nicht gehören, irgendwo abzugeben, erst Recht zu ihr unbekannten Personen.

Dann bezahl doch die 136 euronen, ist billiger, als zurückzureisen.