Ein Versicherungsnehmerwechsel stellt kein Neuabschluss dar. Grundlegend übernimmt er die Rechte und Pflichten des Vertrages und somit auch die Steuerfreiheit. Dennoch kann es sein, dass in den Vertragsbedingungen bestimmte Regelungen im Bezug auf VN Wechsel stehen.
Deswegen würde ich dir raten in der Servicehotline deines Versicherungsunternehmens anzurufen und dich zur Fachabteilung weiterleiten zu lassen, die dir konkret sagen können ob eine Regelung zum VN Wechsel in den Verträgen besteht.

Wenn nicht bleibt alles so erhalten wie als Sie noch VN waren.

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Sollten die Schulden noch nicht beglichen sein - wird deine Steuerrückzahlung mit den Schulden verrechnet. Der Staat zahlt erst was aus, wenn beim Steuerzahler auch eine Schuld besteht. In dem Fall stehst du ja in der Schuld, somit haben die das volle Recht es einzubehalten.

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