Rückzahlung Wohnungsbauprämie?
Ich habe in 2009 bei einer Bausparkasse eine Finanzierung abgeschlossen mit einer Zinsbindung bis zum 01.04.19.
Nun habe ich ab dem 01.04.19 bei einer Versicherung eine Anschlußfinanzierung abgeschlossen, da die Zinsen hier wesentlich günstiger sind.
Die Bausparkasse teilte mir nun mit, das ich die bisherigen Wohnungsbauprämien an das Finanzamt zurückzahlen muss.
Ist das wohl so richtig?
Vielen Dank
1 Antwort
Ich habe von den Thema nur am Rande Ahnung aber wie argumentiert die Bausparkasse?
Voraussetzung für die Wohnungsbauprämie ist seit 2009 dauerhaft wohnwirtschaftliche Verwendung. Nur ist die ja auch nach der Umschuldung des Darlehens gegeben, weshalb nach meiner Auffassung die Wohnungsbauprämie nicht zurück gezahlt werden muss.