Rückverlegung vom offenen Vollzug in den geschlossenen bei einem Ladendiebstahl unter einem psychischen Ausnahme Zustand. Da eine Medikamenten Umstellung?
Rückverlegung vom offenen Vollzug in den geschlossenen bei einem Ladendiebstahl unter einem psychischen Ausnahme Zustand. Da eine Medikamenten Umstellung aufgrund Lieferschwierigkeiten der Substanz.
2 Antworten
Ja, kann passieren, wenn der offene Vollzug für das Begehen weiterer Straftaten missbraucht wird.
Ob man sich da rausreden kann ("ich war krankheitsbedingt gar nicht steuerungsfähig"), glaub ich eher nicht.
Das könnte eher ein Fachanwalt einschätzen als ein Finanzforum.
Das ist eine Frage für einen hochspezialisierten Experten, der zudem die genauen Umstände kennen muß.